TOP 3 - Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist Schwäbisch Hall“ - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 135/25

Sachvortrag:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wurde mit Datum vom 16.09.2024 aufgestellt und am 04.12.2024 im Gemeinderat, in der ungeprüften Fassung, erläutert.

Mit Datum vom 15.10.2024 wurde der Jahresabschluss dem Fachbereich Revision zwecks Prüfung übersandt. Gem. § 110 Abs. 2 Satz 3 fasste der Fachbereich Revision seine Bemerkungen in einem Schlussbericht zusammen, welche in der heutigen Sitzung mit separa­ter Sit­zungsvorlage des Fachbereichs Revision zur Kenntnis gegeben wird.

Im Schlussbericht des Fachbereichs Revision wird dem Gemeinderat empfohlen den Jah­resabschluss zum 31.12.2023 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwä­bisch Hall“ nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.

Unbeschadet der Feststellungsempfehlung des Fachbereichs Revision hält es die Stiftungsverwal­tung für notwendig, zu wenigen einzelnen Punkten aus dem Schlussbericht Stellung zu neh­men. Dies soll­te vor allem dem besseren Verständnis der im Schlussbericht dargestell­ten Sachverhalte die­nen.

Seite 30 ff.  Marienburger Weg 1/1a

Wie in der Sitzung des Hospitalausschusses am 27.03.2023 dargestellt, war die General­sanierung der Immobilie „Marienburger Weg 1/1a“ ursprünglich für 2022 geplant. Ent­sprechende Haushaltsmittel waren im Haushalt 2022 veranschlagt. Das Gebäude wurde jedoch Anfang 2022 kurzfristig für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine benö­tigt und daher die vorgesehene Generalsanierung nicht durchgeführt.

Da die Immobilie gravierende bauliche Mängel aufwies, sollte die Nutzung für die Flücht­lingsunterbringung nur temporär erfolgen und die Generalsanierung schnellstmöglich nachgeholt werden. Daher wurde in der Hospitalausschusssitzung am 27.03.2023 ein Architekt mit Planungsleistungen beauftragt, um nach der Umquartierung der Flüchtlin­ge unverzüglich mit der Generalsanierung beginnen zu können. Bei dem Beschlussan­trag wurde von der Stif­tungsverwaltung übersehen, dass im Haushalt 2023 keine Mittel (auch keine Planungsmittel) für diese Maßnahme eingestellt waren.

Die Auffassung des Fachbereichs Revision, wonach aus haushaltsrechtlicher Sicht eine nicht veranschlagte Investition für die Auszahlungen (in 2023) aus dem Finanzhaushalt geleistet werden sollen, vorliegen würde und somit der Erlass eines Nachtragshaushaltes notwendig gewe­sen wäre, wird nicht geteilt.
Es handelt sich bei dem Beschluss des Hospitalausschusses vom 27.03.2023 lediglich um die Beauftragung von Planungsleistungen (119 T€). Die Sanierungsarbeiten soll­ten zu ei­nem viel späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Veranschla­gung von Haushaltsmitteln in einem Nachtragshaushalt für eine Investition, welche erst in späteren Haushaltsjahren realisiert werden soll, würde erst recht gegen geltendes Haus­haltsrecht (Prinzip der Kassenwirk­samkeit) verstoßen (Planung 2023, Beauftragung und Durchführung der Baumaßmahme 2025).   

Dass die Beauftragung des Architekten ohne vorhandene Mittel im Haushalt erfolgte, ist erst in 2024 durch die Rechnungslegung des Architekten für erbrachte Leistungen auf­gefallen. Da im Haushaltsjahr 2024 ebenfalls keine Mittel zur Verfügung standen, wur­den zunächst 50.000 € verwaltungsintern und später weitere 35.000 € in der VFA-Sit­zung am 04.11.2024 außerplanmäßig bereitgestellt.

Dass Haushaltsmittel vor einer Auftragserteilung vorhanden sein sollten, steht außer Fra­ge. Für dieses haushaltsrechtliche Versäumnis hatte der Leiter des Fachbereichs Finanzen in der öffentlichen VFA-Sitzung am 04.11.2024 persön­lich die Verantwortung übernom­men. Un­abhängig hiervon hat der Architekt einen Anspruch auf zeitnahe Vergütung der aufgrund der (zivilrechtlich) rechtmäßigen Beauftragung erbrach­ter Leistungen. Die Ver­gütung kann jedoch nur erfolgen, wenn die fehlenden Mittel zur Ver­fügung gestellt werden.
Die Rechtsauffassung des Fachbereichs Revision, wonach die außerplanmäßige Mittelbe­reitstellung für die Bezahlung einer rechtmäßig gestellten Rechnung nicht möglich sei, halten wir für nicht zutreffend. Ohne Mittelbereitstellung wäre die Bezahlung der er­brachten Leistung nicht möglich. 

Die Rechtsauffassung des Fachbereichs Revision, wonach der Beschluss über die Mittel­bereitstellung im „falschen Ausschuss“ (VFA) erfolgt ist, halten wir ebenfalls für nicht zu­treffend. Aus Gründen der Verwaltungseffektivität, war die Einberufung einer Hospital­ausschusssitzung wegen eines einzigen Tagesordnungspunktes nicht geboten.

§ 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt lautet: „In dringenden Fällen können beschlie­ßende Ausschüsse der Stadt auch hospitalische Angelegenheiten ersatzweise beraten und beschlie­ßen.“ Die Mittelbereitstellung, um die erbrachten Leistungen eines Archi­tekten bezahlen zu können, ist aus der Sicht der Stiftungsverwaltung eine dringende An­gelegenheit.


Weder die Verwaltung noch die GWG haben jemals das Etatrecht des Gemeinderates in Frage gestellt. Die Vorgehensweise der Verwaltung (Vorbereitung der Ausschreibung vor Verabschiedung des Haushaltes) entsprach dem mehrfach geäußerten Wunsch des Ge­meinderates, geplante Bauvorhaben deutlich zügiger abzuwickeln.  

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im vom Gemeinderat verabschiedeten, von der Kom­munalaufsicht genehmigten und ab 02.04.2025 rechtskräftigen Haushalt 2025 ent­halten und stehen für die Bewirtschaftung bereit. Haushaltsrechtskonformität ist somit spätestens ab 02.04.2025 in vollem Umfang gegeben. Zum Zeitpunkt der ersten Auf­tragsvergaben (wegen der Interimswirtschaft gem. § 83 GemO wurden die Auftrags-vergaben im Hospitalausschuss beschlossen) war der Haushalt vom Gemeinderat bereits beschlossen. Das Etatrecht des Gemeinderates wurde in keinster Weise missachtet. 

Die Aufstellung eines aufwendigen Nachtragshaushaltes für 2024 im November 2024, wie vom Fachbereich Revision gefordert, war für den Fachbereich Finanzen auf Grund der fehlen­den personellen Kapazitäten (3 unbesetzte Stellen in der Kämmerei zum da­maligen Zeitpunkt) keine Option. Zudem hätten wir mit einem rechtskräftigen Nach­tragshaushalt 2024 auch nicht vor Februar 2025 rechnen können.

Die notwendige Generalsanierung des Objektes konnte ohne zeitliche Verzögerungen ange­stoßen werden. Durch diese Vorgehensweise konnten Leerstand und damit einher­gehend längere Mietausfälle vermieden werden. Dringend benötigter bezahlbarer Wohnraum wird ohne weiteren Zeitverlust entstehen.


Fazit zum Jahresabschluss

Die Stiftung hat das Haushaltsjahr 2023 mit hervorragenden Ergebnissen abge­schlossen. Es wurden Jahresüberschüsse in Höhe von 1,52 Mio. € im ordentlichen Ergebnis sowie 2,55 Mio. € im Sonderergebnis erzielt. Bei den Unterstiftungen wurden bis auf die Unterstiftung Fach­hochschule ebenfalls positive Jahresergebnisse erwirtschaftet. 

Die Stiftung verfügte zum 31.12.2023 über eine Bilanzsumme von 97,22 Mio. €. 77,84 Mio. €, also rund 80 %, sind hiervon mit Eigenkapital und Sonderposten hinterlegt.

Die Hospitalstiftung verfügte im Haushaltsjahr 2023 über eine herausragende Fi­nanzkraft. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Hö­he von 2,27 Mio. € deckte die Tilgungsleistungen der Stiftung in voller Höhe ab und leis­tete darüberhin­aus einen signifikanten Anteil zur Finanzierung der Investitionen, welche im Haushalts­jahr 2023 aufgrund der hohen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Grundstücksver­kaufserlöse und Investitionszuschüsse) ohnehin überfinanziert waren. 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 auf Grund der vorgenommenen Tilgungen um 0,97 Mio. € auf 16,32 Mio. € zurückgegangen. Neue Krdeite wurden im Haushaltsjahr 2023 nicht aufgenommen.


Dies vorausgeschickt stellt die Verwaltung folgenden 

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss 2023 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ wird nach § 95 b Abs.1 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festge­stellt: 

 

Ergebnisrechnung

 

ordentliche Erträge

7.265.158,71 €

ordentliche Aufwendungen

5.743.865,45 €

ordentliches Ergebnis

1.521.293,26

außerordentliche Erträge

2.546.292,87 €

außerordentliche Aufwendungen

1,00 €

Sonderergebnis

2.546.291,87

Gesamtergebnis

4.067.585,13

 

 

Ergebnisverwendung

 

Zuführung zweckgebundenen Rücklagen

63.968,52

dv. Unterstiftung Emil Schmidt

20.458,41 €

dv. Unterstiftung Bildung und Kultur

43.510,11 €

Entnahme zweckgebundene Rücklagen

-339.763,96

dv. Unterstiftung Fachhochschule

-335.023,96 €

dv. zweckgebundene Rücklage Soziales (Ilse Schütz)

-4.740,00 €

Zuführung Rücklage ordentliches Ergebnis

1.521.293,26

Zuführung Rücklage Sonderergebnis

2.546.291,87

 

 

Finanzrechnung

 

Summe der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

6.763.034,90 €

Summe der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit

4.494.098,48 €

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2.268.936,42

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.607.447,25 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.900.667,65 €

Finanzierungsmittelüberschuss aus Investitionstätigkeit

706.779,60

Finanzierungsmittelüberschuss

2.975.716,02

Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

963.293,57 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

-963.293,57

Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum 31.12.2023

2.012.422,45

Haushaltsunwirksame Einzahlungen

1.214.134,27 €

Haushaltsunwirksame Auszahlungen

2.241.505,71 €

Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen Zahlungen

-1.027.371,44

Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2023

4.485.262,75 €

Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in 2023

985.051,01 €

Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2023

5.470.313,76

 

 

Bilanz Aktiva

 

Immaterielles Vermögen

0,00 €

Sachvermögen

73.728.172,38 €

Finanzvermögen

23.272.040,29 €

Aktive Abgrenzungsposten

216.249,98 €

Bilanzsumme

97.216.462,65

 

 

Bilanz Passiva

 

Basiskapital

45.331.499,90 €

Rücklagen

21.945.284,04 €

Sonderposten

10.562.336,03 €

Rückstellungen

2.852.770,48 €

Verbindlichkeiten

16.462.021,26 €

Passive Abgrenzungsposten

62.550,94 €

Bilanzsumme

97.216.462,65


(11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)

 

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