TOP 12 - Reduzierung der Entgelte für Kunsthandwerk und Handelswaren auf dem Weihnachtsmarkt 2025 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 174/25
Sachvortrag:
Die Zeit des Weihnachtsmarktes in Schwäbisch Hall ist für die Händlerschaft in der Innenstadt für den Umsatz die wichtigste im Jahr. Bewohner, Besucher und Arbeitnehmer der Region nutzen den Weihnachtsmarkt als gesellschaftlichen Treffpunkt in der Adventszeit. Zusammen mit den an den Adventswochenenden stattfindenden Ausstellungen und Aktionen ist der Weihnachtsmarkt ein Besuchsanlass.
Die Zusammensetzung des Angebotes auf dem Schwäbisch Haller Weihnachtsmarkt hat sich stark in Richtung Gastronomie entwickelt und dies wird von den Besuchern gut angenommen. Gleichzeitig sind Kunsthandwerk und Handelswaren Angebote, die auf einem Weihnachtsmarkt erwartet werden. Beschicker mit einem solchen Warenangebot sind schwer zu finden. Sie kämpfen insbesondere seit Corona mit Personalmangel, der langen täglichen Öffnungszeit über eine Dauer von vier Wochen, den Standgebühren und der Kaufzurückhaltung im Konsum.
Die Stadt Schwäbisch Hall hat sich zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Stände mit Kunsthandwerk und Handelswaren auf dem Weihnachtsmarkt zu erhöhen. Damit dies gelingen kann, sollen die Standgebühren für Kunsthandwerk und Handelswaren für 2025 um 30% reduziert werden (zum heutigen Stand Mindereinnahmen von 2.927,50 € netto).
Die Reduzierung der Standgebühren soll auf Dauerbeschicker und Wechselhütten angewendet werden. Die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Stromanschluss und Stromverbrauch bleiben von der Reduzierung ausgeschlossen.
Die Entgeltreduzierung soll die Stadt Schwäbisch Hall in die Lage versetzen, durch gezielte Akquise bereits für den Weihnachtsmarkt 2025 erste neue Beschicker aus dem Bereich Kunsthandwerk und Handelsware zu gewinnen.
Langfristig soll durch eine neue Entgeltordnung für den Weihnachtsmarkt den Realitäten auf dem Beschickermarkt Rechnung getragen, und eine perspektivisch angelegte qualitative und quantitative Veränderung des Beschickerfeldes auf dem Weihnachtsmarkt angestrebt werden.
Anlage: Entgeltordnung für den Weihnachtsmarkt 2025
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt die Entgeltordnung, wie im Sachvortrag dargestellt für den Weihnachtsmarkt 2025 laut Anlage 1.