TOP 10 - 09. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D zum Bebauungsplan "Weidigäcker" in Rosengarten-Rieden; hier: - Empfehlungsbeschluss an den GA über eingegangene Stellungnahmen - Empfehlungsbeschluss an den GA über die Auslegung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 169/25

Sachvortrag:

Innerhalb der Gemeinde Rosengarten besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauland. Die Möglichkeiten der Innenentwicklung sind aktuell ausgeschöpft bzw. nur langfristig zu erreichen. Die im Flächennutzungsplan dargestellten, geplanten Wohnbauflächen sind mittlerweile nahezu entwickelt bzw. können aktuell nicht umgesetzt werden.

Daher hat die Gemeinde die 2017 neu geschaffene Möglichkeit des § 13b BauGB genutzt, Wohnbauflächen im Außenbereich – auch außerhalb der Flächendarstellung des Flächennutzungsplans – im beschleunigten Verfahren umzusetzen. Dazu wurden in einer Voruntersuchung mögliche Flächen analysiert, artenschutzrechtliche Belange geprüft und Erschließungskonzepte erarbeitet. Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass das Verfahren gem. § 13 b BauGB gegen Art.3 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (kurz: SUP-RL) verstoße, da es an der Umweltprüfung fehlt. Dies wurde als grober Verfahrensfehler gerügt. Verfahren nach §13 b BauGB dürfen daher laut BVerwG wegen des Vorrangs des Unionsrechts nicht angewendet werden. Der beachtliche Verfahrensmangel habe die Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans zur Folge.

Die Gemeinde hat sich daraufhin auf Grund der Rechtssicherheit entschieden, das Verfahren im Regelverfahren neu aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Weidigäcker“ wurde gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Grundlage der Planung bildet ein städtebauliches Konzept. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des städtebaulichen Konzepts für die erforderlichen Wohnbauflächen zu schaffen. Die Gemeinde möchte sich dabei weiter auf den gewählten Standort konzentrieren, um bzgl. der vorhandenen sozialen und technischen Infrastruktur eine planbare Auslastung zu gewähren.

Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist die parallele Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Im aktuell geltenden Flächennutzungsplan sind die Flächen des Plangebiets als landwirtschaftliche Flächen dargestellt. Im Zuge dieser Neudarstellung als Wohnbauflächen sollen im Flächentausch insgesamt fünf Flächen innerhalb der Gemeinde Rosengarten (vgl. Anlage 1) in etwa gleicher Größenordnung in ihrer Darstellung als Wohn- bzw. Mischbaufläche zurückgenommen werden. In der Bilanz wird durch den Flächentausch somit keine zusätzliche Siedlungsfläche ausgewiesen.

Der Gemeinsame Ausschuss der VVG Schwäbisch Hall hat am 06.06.2024die Aufstellung der 9. Teiländerung der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde im Zeitraum vom 30.07.2024 bis 30.08.2024 durchgeführt.

In seiner Sitzung am 03.04.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, den Planentwurf sowie die förmliche Auslegung beschlossen.

Diese Beschlüsse sollen durch den vorliegenden Beschlussantrag vollständig ersetzt werden, da die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit fehlte. Aus dieser Abwägung (vgl. Stellungnahme Ö2) ging eine geringfügige Planänderung im Bereich „Hinter der Kirche“ in Westheim hervor (vgl. Planzeichnung S. 5). Da der Flächennutzungsplan nicht parzellenscharf ist, wäre eine Änderung nicht zwingend erforderlich, entspricht jedoch der Bitte des Einwenders.

 

Anlagen:
Anlage 1: Planzeichnungen, Stand 05.06.2025
Anlage 2: Begründung, Stand 05.06.2025
Anlage 3: Abwägungstabelle TÖB, Stand 17.02.2025
Anlage 4: Abwägungstabelle Öffentlichkeit, Stand 05.06.2025

Beschlussantrag:

1. Empfehlungsbeschluss an den GA über eingegangene Stellungnahmen

Der Gemeinderat stimmt der Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB als Grundlage für den Planentwurf und i.S. einer sachgerechten Abwägung aller Belange entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlagen 3 und 4 zu.

2. Empfehlungsbeschluss an den GA über die Auslegung

Die Mitglieder der Stadt Schwäbisch Hall im Gemeinsamen Ausschuss werden autorisiert, dem Entwurf der 9. Änderung der 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans inkl. Teilfortschreibungen 7A-D der VVG Schwäbisch Hall mit Stand 05.06.2025 (vgl. Anlagen 1 und 2) zuzustimmen und die Verwaltung der Stadt Schwäbisch Hall als erfüllende Gemeinde der Verwaltungsgemeinschaft zu beauftragen, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB).

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