TOP 3 - Gebührenkalkulation und Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 156/25

Sachvortrag:

Die Unterkunft von Obdachlosen und Flüchtlingen sowie die Gebührenregelung erfolgte seither nach Satzung über die Benutzung der Obdachlosenwohnungen der Stadt Schwäbisch Hall vom 02.12.1989. 2016 erfolgte eine überschlägige Kalkulation der Kämmerei und im Jahre 2019 wurde über eine Vereinbarung die Gebühren zur Unterbringung von Asylbewerber*Innen und Geflüchteten geregelt.

Am 28.11.2024 hat die Revision die Gebührenerhebung der Obdach- und Anschlussunterbringung geprüft und eine Satzungsänderung und Gebührenkalkulation empfohlen.

Am 13.01.2025 wurde der Auftrag zur Erstellung einer Gebührenkalkulation an die Firma Kommunal-Beratung Kurz erteilt. In der Zwischenzeit wurden die Kalkulationsgrundlagen zusammengetragen. Seit 10.06.2025 liegt die Gebührenkalkulation vor.

Die nachfolgende Tabelle stellt einen vorher/nachher Vergleich dar, gerechnet auf eine durchschnittliche bzw. maximale Belegung. Weiter wird unterschieden zwischen einer Gebühr pro Wohnplatz bzw. einer Flächengebühr je m² bei einem Deckungsgrad von 100%. Nach einem Abgleich mit den Mietobergrenzen des Landkreises und Jobcenters übersteigen diese Beträge die Mietobergrenzen und werden bei einem Leistungsbezug nicht übernommen. Dies führt unweigerlich zu Zahlungsrückständen, die von der Stadtkasse mit hohem personellen und sachlichem Aufwand beigetrieben werden müssen. Deshalb hat sich die Stadt in einer weiteren Variante für einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent entschieden. Dies führt außerdem zu einer geringeren Belastung von größeren Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften (vier Personen und mehr).  


siehe: Grafik


Die Satzung wurde aufgrund jüngst erfolgter Satzungsänderungen der Städte Crailsheim, Ellwangen, Heilbronn, Kirchheim unter Teck, Schramberg, Schwäbisch Gmünd und Ulm sowie aufgrund der vorliegenden Erfahrungen neu gefasst. Mit Beschlussfassung tritt die seitherige Satzung aus dem Jahr 1989 außer Kraft.

 

Anlagen:
Anlage 1: Satzung Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte
Anlage 2: Gebührenkalkulation der Kommunal-Beratung Kurz GmbH, 74229 Oedheim
Anlage 3: Anlage zur Gebührenkalkulation (nichtöffentlich)

Beschlussantrag:

1. Der Neufassung der Satzung Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte wird zugestimmt.
2. Der vorgelegten Kalkulation der Kommunal-Beratung Kurz GmbH, 74229 Oedheim wird zugestimmt.
3. Die Stadt erhebt einheitliche Gebühren für die gemeinsamen öffentlichen Einrichtungen und wählt als Gebührenmaßstab den Wohnplatz, gerechnet auf die maximale Belegung und einen Kostendeckungsgrad von 80 Prozent. Raum- und Nebenkosten wurden getrennt ausgewiesen. Die vollständige Gebührenkalkulation hat dem Gemeinderat bei Beschlussfassung vorgelegen.

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