TOP 3 - Zwinger und Unterer Schiedweg; hier: Sanierung der Asphaltdeckschicht, Information und Bewirtschaftungsbefugnis (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 167/25
Sachvortrag:
Die Asphaltdeckschicht im Fahrbahnbereich Zwinger und Unterer Schiedweg ist rissig, ausgemergelt und bereits mehrmals in Teilbereichen geflickt worden. Vorstehend genannte Schadensbilder stellen im Wesentlichen eine Gefährdung für Zweiradfahrer dar. Die Asphaltdeckschicht (4 cm) soll abgefräst und durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt werden. Der Gehwegbereich vor dem Pechnasenturm wird auf 2,50 m verbreitert und alle Fußgängerquerungen barrierefrei umgebaut.
Der Baubereich ist in zwei Abschnitte aufgeteilt (Anlage 1). Die vorbereitenden Arbeiten sollen unter Vollsperrung des Durchgangsverkehrs und Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs erfolgen. Aus technologischer Sicht und eines möglichst zügigen Bauablaufs ist es sinnvoll, die Asphaltdeckschicht unter Vollsperrung der Fahrbahnbereiche Zwinger und Unterer Schiedweg in einem Arbeitsgang auszuführen. Das bedeutet, dass das Parkhaus Schiedgraben während der vorbereitenden Arbeiten weiter genutzt werden kann, die Zu- und Ausfahrt zur Seiferheldstraße ist möglich.
Im Zeitraum der Asphaltarbeiten wird von abends 18:00 Uhr, den darauf folgenden Tag und die darauf folgende Nacht bis morgens 08:00 Uhr das Ausfahren aus dem Parkhaus Schiedgraben und die Ein- und Ausfahrt zur Seiferheldstraße nicht möglich sein. Eine Vorabstimmung mit den Stadtwerken ist erfolgt, die Information an die Anlieger wird noch erfolgen.
Die Arbeiten sollen beschränkt ausgeschrieben werden. Die Bauausführung ist für den Zeitraum Ende Oktober Anfang November 2025 geplant.
Kosten und Finanzierung:
Auf Grundlage einer Kostenberechnung entstehen Kosten in Höhe von ca. 237.006,35 €. Finanzielle Mittel stehen im Ergebnishaushalt 2025 der Stadt unter Produkt 5410 0100, Konto 4212 0000 ausreichend zur Verfügung.
Anlage: Übersichtslageplan
Beschlussfassung:
1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Bauverwaltung zu.
2. Die Arbeiten werden beschränkt ausgeschrieben.
3. Übersteigt das Submissionsergebnis die Kostenberechnung um nicht mehr als 10 % wird die Bauverwaltung ermächtigt die Vergabe durchzuführen.
(einstimmig - 14)