TOP 6 - Verein „Freunde der Achtlosen e.V.“: Mietkostenzuschuss/Verrechnungszuschuss über die Regelung über die Vermietung von Vereinsräumlichkeiten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 139/25

Sachvortrag:

Der Verein Freunde der Achtlosen e.V. mietet von der Stadt Schwäbisch Hall im Gebäude Am Markt 5, 74523 Schwäbisch Hall im Untergeschoss folgende Räume:

a) Aufenthalts-/Theaterraum (68,65m²) b) Treppe Notausgang (2,47m²) c) Treppe (2,48m²) d) Flur (15,16m²) e) Garderobe/Vorplatz (5,77m²) f) WC Herren (7,62m²) g) WC Damen (7,68m²). Die Gesamtfläche wird mit 109,83m² ermittelt. Der Verein nutzt die Räumlichkeiten als Theaterkeller zur Durchführung von vielfältigen Kulturveranstaltungen.

Die Gesamtmiete für die o.g. Räumlichkeiten beläuft sich auf 658,98€ pro Monat (6€/m²/Monat). Eine finanzielle Unterstützung des Vereins soll auf Grundlage der Vereinsmietenregelung erfolgen.

Kosten

Mietkosten: 7.907,76€/p.a. (6€/m² x 109,83m² (Mietfläche) x 12 Monate)

Mietzahlungen durch Verein: 2.635,92€/p.a. (2€/m² x 109,83m² (Mietfläche) x 12 Monate)

Mietzuschuss für den Verein: 5.271,84€/p.a. (439,32€ pro Monat x 12 Monate)

Der Verein Freunde der Achtlosen e.V. bezahlt eine Miete von 2.635,92€/p.a. an die Stadt Schwäbisch Hall.

Im Haushalt 2025 wurden lediglich die eigenen Mietzahlungen des Vereins abgebildet. Weder der Verrechnungsmietzuschuss als Ausgabe noch die volle Miete (inkl. Verrechnungszuschuss) als Einnahme wurden berücksichtigt. Aus Gründen der Haushaltstransparenz und Klarheit besteht ein dringendes Bedürfnis die fehlenden außerplanmäßigen Erträge und Aufwendungen in Höhe von je 5.271,84€ p.a. im Haushalt bereitzustellen. Die Deckung der außerplanmäßigen Verrechnungszuschüsse erfolgt mit den außerplanmäßigen Mietzahlungen.

Beschlussfassung:

Es wird zugestimmt, dass der Verein „Freunde der Achtlosen e.V.“ über die Regelung über die Vermietung von Vereinsräumlichkeiten (Vereinsmietenregelung) rückwirkend zum 1. Januar 2025 einen jährlichen Zuschuss erhält. Es werden hierfür ab dem Jahr 2025 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 5.271,84€ (brutto) zur Verfügung gestellt. Der Zuschuss wird auf dem Zuschusskonto 28100100-4318000 wie im Sachvortrag beschrieben bereitgestellt. 

(einstimmig - 14)

Meine Werkzeuge