TOP 6 - Baumpflege im Sinne der Verkehrssicherheit; hier: Überplanmäßige Mittelbereitstellung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 125/25
Sachvortrag:
Im Eigentum der Stadt Schwäbisch Hall befinden sich rund 19.700 Bäume. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht und zur Erhaltung der Vitalität von Bäumen führen die drei Baumkontrolleure im Eigenbetrieb Werkhof regelmäßige Sichtkontrollen durch. Hierbei werden Bäume auf verkehrssicherheitsgefährdende Schäden an Wurzel, Stamm und Krone untersucht sowie auf Fehlentwicklungen überprüft. Auch stadtklimatische und ökologische Gesichtspunkte sowie die Belange des Naturschutzes werden berücksichtigt. Die Kontrolle dient dazu, mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Beim Feststellen von Schäden oder sonstigem Handlungsbedarf werden Maßnahmen nach dem Stand der Technik für den jeweiligen Baum festgelegt und dokumentiert. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Totholzentfernung, Kronenpflege, Herstellung des Lichtraumprofils, Nachbehandlung von geschädigten Bäumen und Einkürzungen. Sollten bei der Regelkontrolle durch die Sichtkontrolle Zweifel an der Verkehrssicherheit bestehen, müssen eingehende Untersuchungen durch Baumgutachter erfolgen.
Bereits im vergangenen Jahr 2024 wurden dringend nötige Maßnahmen von den Baumkontrolleuren dokumentiert, die jedoch auf Grund nicht ausreichender Finanzmittel nicht mehr ausgeschrieben werden konnten. Diese sollten 2025 schnellstmöglich nachgeholt und durchgeführt werden, andernfalls drohen die Schäden an den Bäumen zuzunehmen. Sollte die Verkehrssicherheit der Bäume nicht mehr gegeben sein und nicht genügend Mittel für Maßnahmen zur Verfügung stehen, müssen ggf. Straßen- und Wegabschnitte gesperrt werden. Aufgrund fehlender Personalressourcen im Eigenbetrieb Werkhof ist es nicht möglich, diese Arbeiten im Eigenbetrieb abzuwickeln, weshalb auf Fremdvergaben zurückgegriffen werden muss.
Das bereitgestellte Budget auf dem Produkt „Unterhalt von Grün- und Parkanlagen“ wird rund zur Hälfte für Baumpflege verwendet, die andere Hälfte für weitere Unterhaltsarbeiten im Bereich Grün- und Parkanlagen, dazu zählt zum Beispiel: Nachpflanzungen und Beschaffung von abgegangenen Stadtbäumen, Pflege von hochwertigen Staudenpflanzungen in der Kernstadt, Pflegemaßnahmen Beweidung im Schiedgraben und Friedensberg, Wiesenpflege Solpark/Sonnenrain oder die Pflege im Kocherquartier.
Im Doppelhaushalt 2023/24 lag das bereitgestellte Budget insgesamt bei 250.000 €, was zu einem „reinen“ Baumpflege-Budget von 125.000 € führte. In den letzten Haushaltsjahren 2022, 2023 und 2024 wurden jedoch Baumpflegemaßnahmen von je 220.000 € über externe Vergaben abgewickelt. Dieses Defizit zwischen vorhandenem Budget und tatsächlichem Aufwand konnte nur teilweise durch überplanmäßige Mittel aus anderen Konten des Fachbereichs Planen und Bauen gedeckt werden. Weitere Maßnahmen konnten wegen nicht zur Verfügung stehenden Mitteln nicht umgesetzt werden (siehe oben, in 2024 aufgeschobene Maßnahmen).
Daher wird beantragt, überplanmäßig Mittel für die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung der Verkehrssicherheit an städtischen Bäumen zur Verfügung zu stellen, um diese auszuschreiben und vergeben zu können. Zur Deckung werden Mittel vom Produkt 54100100, Sachkonto 42120010 „Unterhalt Ingenieurbauwerke“ zur Verfügung gestellt.
Anlage: Kostenschätzung, 03.06.2025 (nichtöffentlich)
Beschlussfassung:
Für die Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen zur Baumpflege im Sinne der Verkehrssicherheit werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 218.210 € bereitgestellt. Zur Deckung werden Mittel vom Produkt 54100100, Sachkonto 42120010 „Unterhalt Ingenieurbauwerke“ zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 15)