TOP 4 - Straßensanierungsprojekte; hier: Priorisierung und Bereitstellung von Planungsmitteln für die Einkornstraße BA II einschließlich Kreisverkehrsplatz, Langer Graben und Jahnstraße - Vorberatung - (eingestellt am 24.06.2025) (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 134/25

Sachvortrag:

Viele Straßen im Stadtgebiet Schwäbisch Hall sind in keinem guten Zustand und müssen im Rahmen der Straßenunterhaltung dringend instandgesetzt werden. Mit der Sanierung des Straßenaufbaus kann wieder eine dauerhafte Fahrbahnoberfläche hergestellt und teilweise durch Straßenschäden vorhandene Lärmquellen beim Befahren beseitigt werden.

Aufgrund des großen Finanzmittelbedarfs und der Personalsituation in der Abteilung Tiefbau kann nur eine bestimmte Anzahl an Projekten in einem Haushaltsjahr gleichzeitig bearbeitet und abgewickelt werden.

Bei der aktuellen Priorisierung ist neben dem Zustand der Straßen auch die Funktion der Straßen im städtischen Straßennetz mit einzubeziehen. Auch müssen die Auswirkungen von anstehenden Infrastrukturmaßnahmen wie der Bau der Personenunterführung am Bahnhof Schwäbisch Hall und die Sanierung oder der Neubau der Kocherbrücke in Steinbach mit den notwendigen Umleitungsverkehren im Straßennetz berücksichtigt werden.

Die Einkornstraße Bauabschnitt (BA) II einschließlich Kreisverkehr und der Lange Graben sind hinsichtlich der Verkehrssicherheit als sehr dringend sanierungsbedürftig einzustufen.  Der Beginn der Sanierungsplanung für die Einkornstraße ist im mittelfristigen Haushalt erst 2028 vorgesehen, die Sanierung des Langen Grabens als Unterhaltsmaßnahme im Ergebnishaushalt bis jetzt noch nicht terminiert. Für eine Sanierung oder einen Neubau der Kocherbrücke in Steinbach mit Vollsperrung der L 1055 „Steinbacher Straße“ müssten die resultierenden Umleitungsverkehre über die Einkornstraße BA II einschließlich Kreisverkehr und Langer Graben geführt und folglich die dringend notwendige Sanierung dieser beiden Straßenabschnitte noch weiter nach hinten geschoben werden. Um dies zu vermeiden, schlägt die Abteilung Tiefbau vor, die Sanierung dieser Straßen vor dem Bau der Personenunterführung bzw. vor zukünftigen Bauarbeiten an der Brücke auszuführen.

Hinzu kommt die Verschiebung der Baumaßnahme „Neubau Personenunterführung mit Fahrradparkhaus am Bahnhof Schwäbisch Hall“ von 2026 nach voraussichtlich 2028. Vor dem Beginn der Bauarbeiten für die Unterführung müssen in der Steinbacher Straße große Abwasserleitungen mit Schachtbauwerken verlegt werden. Für deren Bau ergeben sich deutliche Einschränkungen in der Steinbacher Straße, so dass auf den Straßenzügen der Einkornstraße und des Langen Graben keine weiteren Maßnahmen (Vollsperrungen) erfolgen können.

Im Hinblick auf den schlechten Straßenzustand der Jahnstraße in Sulzdorf sollten Planungsmittel hierfür ebenfalls vorgezogen werden. Der Planungsbeginn ist derzeit in der mittelfristigen Haushaltsplanung für 2027 vorgesehen.

Für die o.g. Straßensanierungsprojekte sollten daher bereits 2025 Mittel für die notwendigen Planungsleistungen und Finanzmittel für die Sanierung im Haushalt 2026/2027 bereitgestellt werden.

Im Jahr 2025 werden im Solpark bestehende Straßenzüge erstmals im Endausbau fertiggestellt, so dass dort die Erschließung abgeschlossen werden kann. Im Herbst soll die Straße Unterer Schiedweg / Zwinger mit einer neuen Decke saniert werden, da hier flächendeckend Asphaltrisse vorhanden sind und mit einer neuen Asphaltdecke die Straße nachhaltig saniert werden kann.

Auch bei den Straßensanierungsmaßnahmen selbst ist hinsichtlich der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und der Baustellenabwicklung meist eine Vollsperrung des Sanierungsabschnittes notwendig. Eine Vollsperrung wirkt sich zudem positiv auf die Bauzeit der Sanierungsmaßnahme aus, da die Abwicklung zügiger erfolgen kann. Für die Vorbereitung der Baumaßnahme ist daher ein Planungsvorlauf mit dem Einbeziehen aller Beteiligter insbesondere des ÖPNV und Anwohner notwendig.

Priorisierungen

In den beiden nachfolgenden Übersichtstabellen sind die Straßensanierungsprojekte für die nächsten Jahre entsprechend der Finanzierung im Ergebnis- und Finanzhaushalt und mit der jeweils vorgenommenen Priorisierung aufgeführt. Die mögliche zeitliche Umsetzung wurde abgeschätzt und für die notwendigen Finanzmittelbedarf Annahmen getroffen.

 

siehe: Grafik

 

Unterer Schiedweg
Die Sanierungsarbeiten für die Straße Unterer Schiedweg / Zwinger stellen eine reine Unterhaltsmaßnahme dar und können über den Ergebnishaushalt abgewickelt werden. Finanzielle Mittel stehen unter Produkt 5410 0100, Konto 4212 0000 für die Planungsleistungen und die Ausführung ausreichend zur Verfügung.


Langer Graben:
Die Sanierungsarbeiten für den Langen Graben stellen eine reine Unterhaltsmaßnahme dar und können über den Ergebnishaushalt abgewickelt werden. Finanzielle Mittel für die Planungsleistungen stehen unter Produkt 5410 0100, Konto 4212 0000 ausreichend zur Verfügung. Die Finanzmittel für die Sanierung werden durch die Mittel im Ergebnishaushalt 2026 gedeckt.

Steinbacher Straße / Hirschgraben
Die Sanierungsarbeiten für die Steinbacher Straße und den Hirschgraben stellen eine reine Unterhaltsmaßnahme dar und können über den Ergebnishaushalt abgewickelt werden. Finanzielle Mittel für die Planungsleistungen stehen unter Produkt 5410 0100, Konto 4212 0000 und für die Ausführung im Haushaltsjahr 2025 und 2026 ausreichend zur Verfügung bzw. werden zur Verfügung gestellt.

 

siehe: Grafik

 

Für die investiven Straßensanierungsprojekte mit Prio 1 stehen im Finanzhaushalt 2025 aktuell keine Mittel zur Verfügung.

Einkornstraße BA II (Maßnahme 23007)
Im Finanzhaushalt 2025 ist in der mittelfristigen Finanzplanung für 2028 ein Ansatz für Planungsleistungen in Höhe von 100.000,00 € vorgesehen.

KVP-Einkornstraße (Maßnahme 24005)
Im Finanzhaushalt 2025 ist in der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 ein Ansatz für Planungsleistungen in Höhe von 50.000,00 € vorgesehen.

Jahnstraße (Maßnahme 24002)
Im Finanzhaushalt 2025 der Stadt ist in der mittelfristigen Finanzplanung für 2027 ein Ansatz für Planungsleistungen in Höhe von 100.000,00 € vorgesehen.

Finanzierung

Wie im Sachvortrag erläutert, sollen für diese Straßensanierungsprojekte bereits in 2025 Mittel für die notwendigen Planungsleistungen und im Haushalt 2026/2027 Finanzmittel für die Sanierung bereitgestellt werden.

Zur Vereinfachung wird zunächst vorgeschlagen, die beiden Maßnahmen 23007 (Einkornstraße) und 24005 (Kreisverkehr) zu einer Maßnahme 23007 zusammenzufassen. Zur Beauftragung der Planungsleistungen und der Baugrunduntersuchung werden finanzielle Mittel in Höhe von ca. 250.000,00 € benötigt.

Auch für die Maßnahme 24002 (Jahnstraße) sollen die finanziellen Mittel zur Beauftragung der Planungsleistungen und der Baugrunduntersuchung in Höhe von ca. 125.000,00 € bereits in 2025 bereitgestellt werden.

Die Gesamtsumme für beide Planungsleistungen beträgt ca. 375.000 €. Diese sollen durch die Maßnahme 20038 „Planungsbudget für (künftige) investive Maßnahmen“ finanziert werden. Die hier zur Verfügung stehenden 100.000 € reichen nicht aus, deshalb müssen zusätzlich Mittel in Höhe von 275.000 € gedeckt werden. Diese überplanmäßigen Mittel können durch die Maßnahme 22023 "Fahrradparkhaus" (Produkt 546000000, Konto 78720000) bereitgestellt werden.

Die notwendigen Finanzmittel für die Ausführung der Sanierung Einkornstraße in Höhe von ca. 2.500.000,- € werden im Haushalt 2026/2027 eingebracht.

Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von ca. 1.075.000,- € für die Ausführung der Sanierung Jahnstraße werden im ebenfalls im Haushalt 2026/2027 eingebracht.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Sulzdorf wurde in Kenntnis gesetzt.

Beschlussfassung:

1. Das Gremium nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt dem geplanten Vorgehen der Verwaltung zu.
      
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zu den Straßensanierungsmaßnahmen Einkornstraße BA II, Langer Graben und Jahnstraße zu veranlassen
      
3. Die benötigten finanziellen Mittel werden wie vorgeschlagen überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Mittel für die Maßnahme 20038 "Planungsbudget für (künftige) investive Maßnahmen" in Höhe von 275.000 € werden durch die Maßnahme 22023 "Fahrradparkhaus" abgedeckt.

(einstimmig - 15)

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