TOP 1 - Kommunale Biotopverbundplanung (KBVP); hier: Vorstellung Zwischenergebnis (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 126/25
Sachvortrag:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 25.09.2023 und des Gemeinderats am 04.10.2023 (§ 224) wurde empfohlen, das Büro für Umweltplanung Jüttner, Gerabronn mit den Planungsleistungen zur Erstellung einer Kommunalen Biotopverbundplanung nach Eingang der Förderzusage zu beauftragen. Die Beauftragung wurde einstimmig beschlossen. Die Förderzusage erfolgte am 12.10.2023, die Beauftragung am 26.10.2023.
Hintergrund der Biotopverbundplanung ist das Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg, bis 2030 auf mindestens 15% der Landesfläche einen funktionalen Biotopverbund zu schaffen. Dazu unterstützt das Land die Erstellung der Biotopverbundplanung (Förderung in Höhe von 90 %) sowie die Umsetzung von dem Biotopverbund dienlichen Maßnahmen. Die Kommunen sind durch das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (§ 21 Abs. 2 NatschG) verpflichtet, die Belange des Biotopverbunds im Rahmen eines Fachplans zu ermitteln und und diese im Rahmen von Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen. Eine allgemeine Durchführungspflicht der in der Kommunalen Biotopverbundplanung aufgeführten Maßnahmen besteht nicht.
Vielmehr erhöht die Kommunale Biotopverbundplanung die Sensibilität für eine zusammenhängende Betrachtung von räumlich und funktional miteinander verbundenen Lebensräumen und bietet die Grundlage für eine koordinierte und effiziente Umsetzung von landschaftspflegerischen Maßnahmen (beispielsweise bei der Auswahl von geeigneten Ausgleichsmaßnahmen).
In den vergangenen Monaten wurden durch das Büro für Umweltplanung Jüttner Bestandsdaten ausgewertet, Kartierungen im Jahresverlauf durchgeführt und ausgewertet und mit den Erkenntnissen rund neunzig Maßnahmenvorschläge erarbeitet (Anlage 1). Diese wurden verwaltungsintern sowie mit Trägern öffentlicher Belange kommuniziert. Darunter sind Änderungen der Bewirtschaftung (Extensivierung), Entbuschungen, das Anlegen von Brachstreifen oder auch die Rückverlegung eines Gewässerabschnitts in sein ursprüngliches Bachbett. Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde für die Verbesserung des Biotopverbunds eine Art „Idealszenario“ darstellen. Mögliche Interessenkonflikte sind hierbei noch nicht abschließend berücksichtigt.
Für zehn der Maßnahmen liegen Steckbriefe als Entwurf vor (Anlage 2), die den Bestand, die Zielsetzung und das Vorgehen detaillierter beschreiben, um die Flächen dem Biotopverbund entsprechend umzugestalten und zu erhalten. Die Erstellung der Steckbriefe ist im Musterleistungsverzeichnis des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Kommunalen Biotopverbundplanung aufgeführt. Mit den Steckbriefen kann die Umsetzbarkeit der einzelnen Maßnahmen besser eingeschätzt und kommuniziert werden. Die Auswahl der erstellten Steckbriefe orientierte sich an der wahrscheinlichsten Realisierbarkeit (insbesondere im Hinblick auf städtische Eigentumsverhältnisse). Sie sind damit als aus fachlicher Sicht priorisierte Maßnahmen zu verstehen.
Auf Grundlage des vorliegenden Projektstands sollen Rückmeldungen aus der Bevölkerung und insbesondere aus der Landwirtschaft eingeholt werden. Im weiteren Projektverlauf sind daher, entsprechend dem oben genannten Musterleistungsverzeichnis, unter anderem Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit vorgesehen. Hierbei soll das Projekt im Allgemeinen und der aktuelle Bearbeitungsstand vorgestellt werden, um anschließend Fragen zu klären und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, eigene Ideen einzubringen. Eine dieser Veranstaltungen soll explizit an landwirtschaftliche Betriebe gerichtet sein, da viele betroffene Flächen landwirtschaftlich genutzt sind. Fallbezogen können bei Umsetzung der Maßnahmen Pachtverhältnisse betroffen sein, deren Anpassung im Einzelnen geprüft werden muss.
Nach den Informationsveranstaltungen wird die Planung abgeschlossen und der finale Stand voraussichtlich am 20.10.2025 im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt. Der Schlussverwendungsnachweis ist bis spätestens 31.10.2025 einzureichen.
Anlagen
Anlage 1: Maßnahmenvorschläge KBVP, Büro Jüttner, Stand 28.10.2024
Anlage 2: Entwurf Maßnahmensteckbriefe KBVP, Büro Jüttner, Stand 22.04.2025
Anlage 3: Präsentation
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der Kommunalen Biotopverbundplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit wie oben beschrieben durchzuführen.
(einstimmig - 15)