TOP 4.2 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost“; hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 110/25

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2025 (SV-Nr. 8/25, öffentlich) hat der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 07.02.2023 im Zeitraum 14.02.2025 bis 17.03.2025.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 07.04.2025 (Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Tüngental berät die Vorlage in seiner Sitzung am 08.05.2025. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19.05.2025 bzw. in der Gemeinderatssitzung am 26.05.2025 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 08.05.2025 mehrheitlich zugestimmt (4 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen).

 

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan mit Legende Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“ im Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 07.04.2025
Anlage 2: Textteil mit Örtlichen Bauvorschriften, Klärle GmbH, 07.04.2025
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht, Klärle GmbH, 07.04.2025
Anlage 4: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 07.04.2025
Anlage 5: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stadtwerke Schwäbisch Hall 14.04.2025
Anlage 6: Feldlerchenkartierung 2023, Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung, 16.11.2023
Anlage 7: Abwägungstabelle – förmliche Beteiligung, Klärle GmbH, 07.04.2025
Anlage 8: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2017- 01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“ (Landratsamt Schwäbisch Hall)

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 7 (förmliche Beteiligung) beschlossen.

2. Externe CEF-Maßnahme
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall über die Anlage einer Buntbrache auf dem privaten Flurstück 2543 Schwäbisch Hall Sulzdorf im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“ zu (Anlage 8).

3. Satzungsbeschluss
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 07.04.2025 mit Legende (Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 2), sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 14.04.2025 (Anlage 5).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 07.04.2025 mit Legende (Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (Anlage 2). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2017-01 „Freiflächenphotovoltaikanlage Rotbach-Ost Schwäbisch Hall - Tüngental“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(11 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)

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