TOP 5 - Unterstützung Dorfläden Gailenkirchen und Gottwollshausen; hier: Self-Service-Ausstattung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 93/25

Sachvortrag:

Ausgangslage
Die Dorfläden in Gailenkirchen und Gottwollshausen sind wichtige Einrichtungen der örtlichen Grundversorgung. Sie erfüllen aber auch eine soziale Funktion als Treffpunkt. Beide Läden werden durch eine Genossenschaft gehalten und verwaltet, der Vorstand der Genossenschaft wird im Ehrenamt ausgefüllt. Beschäftigt sind fünf festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere fünf im Minijob. Eigentümer des Gebäudes in Gottwollshausen ist die Genossenschaft, in Gailenkirchen die Stadt Schwäbisch Hall

Erweiterung um Angebot 24/7
Der Aufsichtsratsvorsitzende der Dorfläden hat die Stadt darüber informiert, dass die Genossenschaft an beiden Standorten plant, in eine Self-Service-Ausstattung bestehend aus Kassenterminal, Zugangskontrollen, Videokameras etc. zu investieren, um den Fortbestand der Läden über das Jahr 2025 hinaus zu sichern. Zukünftig sollen sie auch außerhalb von Anwesenheit von Personal genutzt werden können (derzeitige Öffnungszeiten Montag bis Samstag von 7:30 bis 12:30 Uhr und Dienstag- bis Freitagnachmittag von 15.00 bis 18.00 Uhr). In diesem Zusammenhang hat die Genossenschaft um einen Zuschuss der Stadt gebeten. Die Gesamtinvestition für beide Läden beträgt rund 80.000 Euro netto. Hiervon sollen 60.000 Euro über einen Kredit bei einer Bank finanziert werden. Für die restlichen 20.000 Euro bittet die Genossenschaft um einen Zuschuss der Stadt.

Bewertung aus Sicht der Stadt und Finanzierung
Wie oben ausgeführt, stellen die Dorfläden eine wichtige Funktion innerhalb der Ortschaften dar. Teilweise auch darüber hinaus, wie beispielsweise mit Blick darauf, dass die Postfiliale im Teurershof übernommen wird, die dort zum 30. Juni 2025 schließt. Die Verwaltung befürwortet die Investition, weil sie sich wie die Genossenschaft eine verbesserte Annahme des Angebots verspricht. Zukünftig sollen die Dorfläden dann von 6:30 bis 23 Uhr von montags bis sonntags öffnen. Wie im Fall des ORTkauf in Tüngental soll eine Beteiligung der Ortschaft erfolgen um die Bereitschaft der Ortsansässigen anzuregen, dass örtliche Angebot auch gut anzunehmen. In Absprache mit Herrn Ortsvorsteher Kaiser schlägt die Verwaltung die Teilung der Finanzierung wie folgt vor: 18.000 Euro werden außerplanmäßig bereitgestellt und 2.000 Euro aus dem Teilortsbudget. Die Deckung der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgt über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.


Der Ortschaftsrat wird in seiner Sitzung am 8. Mai über den Sachverhalt beraten und beschließen. Im Rahmen der VFA-Sitzung wird darüber berichtet.

Beschlussantrag:

Dem Antrag der Genossenschaft "Unser Dorfladen Gottwollshausen-Gailenkirchen" wird entsprochen und es wird ein zweckgebundener außerplanmäßiger Zuschuss in Höhe von 18.000 Euro wie im Sachvortrag dargestellt gewährt. Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.

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