TOP 4 - Marktsatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 26.05.2025 - Vorberatung - (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 100/25

Sachvortrag:

Die aktuell gültige Satzung zur Marktordnung wurde am 26.01.2011 vom Gemeinderat verabschiedet. Hier ist unter anderem geregelt, dass der Wochenmarkt auf dem Marktplatz stattfindet.

Durch die Verlegung des Wochenmarktes in das Kocherquartier während der Corona-Pandemie konnte die Abhaltung dessen weiterhin gewährleistet werden. Diese Verlegung erwies sich als vorteilhaft sowohl für die Beschicker, als auch für die Kunden.

Nach der Rückverlegung auf den Marktplatz im März 2023 fanden mehrere Gespräche mit Marktbeschickern, Gemeinderäten und der Verwaltung statt. Als Ergebnis wurde vereinbart den Wochenmarkt ab März 2025 im Wechsel mittwochs im Kocherquartier und samstags auf dem Marktplatz abzuhalten. Unberührt davon wird der Wochenmarkt bis auf Weiteres am Samstag vor dem Freundschaftstag und von November bis März durchgehend im Kocherquartier abgehalten. Diese Kompromisslösung wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 12.02.2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt und bedarf nun einer Änderung der Marktsatzung.

Diese Änderung wurde zum Anlass genommen, die Marktsatzung generell zu überarbeiten und den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen anzupassen.

Die neue Marktsatzung wurde mit den Sprechern der Marktbeschicker abgestimmt.

Anlagen:
Anlage 1: Marktsatzung der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 26.05.2025
Anlage 2: Gegenüberstellung Neue Marktsatzung/ Alte Marktsatzung

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt die beiliegende Marktsatzung.

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