TOP 2 - Jahresabschluss und Lagebericht des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Schwäbisch Hall zum 31.12.2023 - Vorberatung - (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 101/25
Sachvortrag:
Die Betriebsleitung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellt (siehe Anlage). Mit dem Bericht zur örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision kann die endgültige Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgen.
Die im § 16 Abs. 2 EigBG vorgeschriebene Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb von 6 Monaten konnte für das Jahr 2023 nicht eingehalten werden. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) hat mitgeteilt, dass die Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses und die damit verbundene Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils Vorrang haben. Die gebührenrechtliche Ergebnisermittlung wurde von der Allevo Kommunalberatung erstellt und dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung am 21.10.2024 vorgelegt.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung hatte im Wirtschaftsjahr 2023
betriebliche Erlöse und Erträge von 8.984.631,86 €
und Aufwendungen in Höhe von 9.742.179,76 €
Daraus ergibt sich eine Kostenunterdeckung von -757.547,90 €
Im Wirtschaftsplan 2023/2024 war eine höhere Unterdeckung von -894.600 € eingeplant.
Für das Betriebsergebnis 2023 waren folgende Gründe ausschlaggebend:
1. Die Erlöse/Erträge lagen insgesamt um rund 35 TEUR unter dem Planansatz des Wirtschaftsplans. Die Schmutzwassergebühr war um 20 TEUR höher als der Planansatz. Die Niederschlagswassergebühr war um 54 TEUR niedriger als 2022. Der Kostenanteil für die Straßenentwässerung wurde mit der
gebührenrechtlichen Ergebnisermittlung für das Jahr 2023 festgestellt und war um 120 TEUR höher als geplant. Erlöse aus der Stromeinspeisung ins öffentliche Netz lagen um 3 TEUR über dem Planansatz von 5 TEUR. Die geplante Verrechnung und Rückerstattung der Abwasserabgabe von 181 TEUR
erfolgte in tätsächlicher Höhe von 205 TEUR.
2. Die Aufwendungen waren insgesamt um 171 TEUR höher als im Wirtschaftsplan vorgesehen. Aufwendungen für Material und bezogene Leistungen waren um 152 TEUR geringer als geplant. Die größte Abweichungen vom Planansatz war bei den Instandhaltungen des Kanalnetztes mit 166 TEUR
weniger als geplant. Die Personalausgaben lagen um 130 TEUR über dem Planansatz, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung mit niedrigeren Kosten bei den Tariferhöhungen gerechnet wurde.
3. Die Abschreibungen waren um 129 TEUR höher als der Planansatz und der Zinsaufwand lag 273 TEUR unter dem Ansatz des Wirtschaftsplans.
Kostenüberdeckungen sind wegen der zwingenden Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) im Wirtschaftsjahr der Entstehung einer Gebührenausgleichsrückstellung aufwandswirksam zuzuführen und beim späteren Ausgleich durch Einstellung in die Gebührenkalkulation
erfolgswirksam wieder aufzulösen. Dies muss nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb von 5 Jahren erfolgen.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 beträgt die Höhe der noch zur Verrechnung anstehenden Kostenüberdeckungen aus Vorjahren 1,27 Mio. €.
Vermögensplan
Im Vermögensplan des Wirtschaftsplans 2023 waren Investitionen in Höhe von 13,981 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen bei 5,1 Mio. €
Für Erschließungsmaßnahmen waren 1,68 Mio. € geplant, die tatsächlichen Ausgaben lagen aufgrund Stagnation bei lediglich 118 TEUR. Die Erschließungen der Baugebiete „An der Breiteich V“ und „Erweiterung Grundwiesensiedlung“ und „Tüngental Langwiesen“ wurden verschoben.
Für die Regenwasserbehandlung waren 800 TEUR geplant. Tatsächlich wurden nur 13 TEUR ausgegeben, da sich der Umbau des RÜB II in Sulzdorf verschoben hat.
Vom Planansatz für den Ausbau, die Erweiterung und Erneuerung des Kanalnetzes von 950 TEUR wurden nur 799 TEUR benötigt. Der größte Teil für die Fertigstellung der Kanalauswechslung in Wackershofen.
Für die Kläranlagen waren Mittel in Höhe von 9,92 Mio. € veranschlagt. Die Ausgaben lagen bei 2,47 Mio. €. Mit dem Projekt zur Erweiterung der Klärtechnik durch eine 4. Reinigungsstufe wurde begonnen.
Nach § 2 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung sind die Mittel für einzelne Vorhaben des Vermögensplans übertragbar und die Ansätze gegenseitig deckungsfähig.
Die Verwaltung und die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung geben das vorläufige Jahresergebnis bekannt.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss und Lagebericht 2023; inklusive der Anlagen:
Anlage 1.1: Strukturbilanz
Anlage 1.2: Anlagennachweis 2023
Anlage 1.3: Auflösung Zuweisungen und Zuschüsse
Anlage 2: Gebührenrechtliche Ergebnisermittlung 2023 (nichtöffentlich)
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt den vorläufigen Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung zur Kenntnis.