TOP 8 - Kapitalerhöhung Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 73/25
Sachvortrag:
Das Projekt „Bürgerenergie Kesseläcker“ bei Erlach befindet sich gerade im Bau.
Die Gesellschaft wurde entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates vom 08.11.2023 gegründet. Des Weiteren wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.05.2024 die Möglichkeit der Veräußerung einer Kommanditbeteiligung in Höhe von höchstens 1 % an den Flächeneigentümer beschlossen. Wegen der vorgesehenen Eigenkapitalausstattung (siehe Finanzierungsstruktur) ist eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat notwendig.
Die Anlage soll auf einer Fläche von ca. 5,8 Hektar rund 5.798 kWp Leistung aufweisen, die Investitionssumme beträgt 3,76 Mio. Euro. Es ist folgende Finanzierungsstruktur vorgesehen:
Mittelherkunft |
Anteil |
Betrag |
Eigenkapital |
ca. 10 % |
380.000 Euro |
Darlehensaufnahmen |
ca. 70 % |
2.638.843 Euro |
Bürgerbeteiligung |
ca. 20 % |
750.000 Euro |
Um den erforderlichen Eigenkapitalanteil zu erhalten, hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke in seiner Sitzung vom 11.12.24 den Empfehlungsbeschluss gefasst, das Haftkapital der Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG auf insgesamt 380.000 Euro zu erhöhen.
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt zu, das Haftkapital der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH als alleiniger Kommanditist der Bürgerenergie Kesseläcker GmbH & Co. KG von derzeit 100.000 Euro auf 380.000 Euro zu erhöhen.