TOP 6 - Erhöhung Erbbauzinszuschuss an die Waldorfschule SHA e.V. aufgrund Indexanpassung (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 75/25

Sachvortrag:

Im Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Waldorfschule SHA e.V. vom 26.09.1984 mit den Nachträgen vom 14.05.2003 und 13.05.2016 ist der Erbbauzins und der Erbbauzinszuschuss geregelt. Eine weitere Regelung im Erbbaurechtsvertrag ist die Anpassung des Erbbauzinses bei einer Veränderung des Verbraucherindexes um mindestens 10 %. Dieser Wert wurde im Januar 2025 erreicht und der Erbbauzins erhört sich von 172.100,81 € auf jährlich 196.797,28 €.

Der Anteil der Waldorfschule von 1 € pro Jahr verändert sich dadurch nicht, lediglich der städtische Zuschuss. Für das Jahr 2025 beträgt der Zuschuss anteilig ab Februar 2025 194.738,24 €. Ab dem Jahr 2026 beträgt der Erbbauzinszuschuss 196.796,28 €.

Für die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 22.638,43 € stehen im Haushaltsplan 2025 die Mittel nicht zur Verfügung. Die Mittel müssen überplanmäßig bereit gestellt werden. Die Gegenfinanzierung erfolgt über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.

Beschlussfassung:

Für die Erhöhung des Erbbauzinszuschusses aufgrund der Indexanpassung werden 22.638,43 € überplanmäßig bereit gestellt und als Zuschuss an die Freie Waldorfschule SHA e.V. gewährt. Die Deckung erfolgt wie im Sachvortrag dargestellt.

(14 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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