TOP 3 - 5. Teiländerung, Teilbereich 7 der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans (zum Bebauungsplan Nr. 0915-01 Agri-PV Eichenäcker-Nordost in Bibersfeld (Gemarkung Schwäbisch Hall)); hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 79/25
Sachvortrag:
Im Zuge der Energiewende ist der verstärkte Einsatz regenerativer Energien ein herausragendes politisches Ziel. Am 20.04.2023 (§67/23) hat der Gemeinderat daher dem Antrag von Martin Löchner, Schwäbisch Hall, auf Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.
Geplant ist dabei die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Form einer Agri-Photovoltaikanlage mit einer Größe von 3,5 ha auf dem Flurstück 1140/1 Bibersfeld-Hohenholz.
Das Plangebiet liegt nordöstlich von Hohenholz im Gewann „Eichenäcker“ unmittelbar an der Gemarkungsgrenze zu Rosengarten (Anlage 1). Es umfasst eine Teilfläche vom Flurstück 1140/1 mit einer Planfläche von ca. 3,5 ha. Dieses wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Süden grenzt ein lückig-bewachsener Gehölzstreifen aus Obstbäumen, Weiden und Eschen, sowie der Blümelbach an. Im Norden befindet sich eine Buntbrache und im Weiteren Ackerfläche, während im Osten und Westen ein Feldweg das Plangebiet abgrenzt. Westlich befindet sich zudem die Kreisstraße K2594. Über das Plangebiet läuft darüber hinaus eine Stromleitung.
Das geplante System ermöglicht eine landwirtschaftliche Bearbeitung der Fläche ohne hohe Aufständerung, da die Module im Falle einer Befahrung des Gebiets mit landwirtschaftlichem Gerät aus dem Weg geklappt werden können. Die Gestelle werden in den unbefestigten vorhandenen Untergrund gerammt. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Photovoltaikanlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos entfernt werden.
Der Interessenkonflikt zwischen der Ausweisung eines Sondergebietes für die Erzeugung Erneuerbarer Energien und dem Eingriff in Natur und Landschaft wird im weiteren Verfahren im Rahmen des zu erstellenden Umweltberichts ermittelt.
Im Rahmen der Bebauungsplanung wurde zudem eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Anlage 4). Ergebnis ist, dass unter Berücksichtigung von Minimierungs-, Vermeidungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen mit keiner Beeinträchtigung für Vögel zu rechnen ist. Weitere Artengruppen sind nicht betroffen, weil die Lebensräume hierfür nicht vorhanden sind.
Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt (Anlage 2). Der Flächennutzungsplan ist somit im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Vorgesehen ist die Darstellung als Sonderbaufläche-Freiflächenphotovoltaik.
Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, ohne Maßstab, Stadt Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Anlage 2: Plan, 5. Teiländerung des FNP 7D, Teilbereich 7, Stadt Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Anlage 3: Begründung, 5. Teiländerung des FNP 7D, Teilbereich 7, Stadt Schwäbisch Hall, 14.01.2025
Anlage 4: Artenschutzrechtliche Prüfung, roosplan, Backnang, 14.01.2025
Beschlussfassung:
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Beteiligung
Die 5. Teiländerung, Teilbereich 7 der Fortschreibung 7D des Flächennutzungsplans der VVG Schwäbisch Hall wird gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan vom 14.01.2025 (vgl. Anlage 2).
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des weiteren Verfahrens (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB) beauftragt. Grundlage hierfür sind die Anlagen 2-4. Der Zeitraum zur Abgabe von Stellungnahmen beträgt mind. 14 Tage.
(einstimmig - 15)