TOP 2.2 - Bebauungsplan: Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“; hier: Erneute Auslegungsbeschlüsse (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 65/25
Sachvortrag:
In der Gemeinderatssitzung vom 15.05.2024 (§119/24) wurden die Auslegungsbeschlüsse zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Nr. 0213-04 Mühlweg der Röwisch Wohnbau Regional für die Innenentwicklungsmaßnahme Schaffung von Wohnraum im Mühlweg - Steinbach beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 14.06.2024 im Zeitraum 18.06.2024 bis 18.07.2024.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die Untere Immissionsschutzbehörde, Landratsamt SHA, empfahl im Rahmen der Beteiligung, aufgrund des nahe liegenden Festplatzes westlich des Kochers und der stark befahrenen Hessentaler Straße ein Lärmgutachten zu beauftragen. Der Vorhabenträger hat daraufhin ein entsprechendes Gutachten (Anlage 7) in Auftrag gegeben, welches Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der Freizeitlärmrichtlinie festgestellt hat. Diese begrenzen sich auf Überschreitungen in der ersten Nachtstunde zwischen 0 und 1 Uhr, jeweils an den vier Veranstaltungstagen des Jakobimarktes. Unter Berücksichtigung der hohen Standortgebundenheit der Veranstaltung sowie der hohen sozialen Akzeptanz wird diese Überschreitung als vertretbar angesehen, da diese als zumutbar im Sinne der einschlägigen Regelwerke eingestuft wird.
Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 16.01.2025 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.
Aufgrund der Einbindung der Lärmthematik in das Verfahren sind die geänderten Unterlagen erneut auszulegen und dazu ein entsprechender Beschluss erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:500, LKP Ingenieure GbR, 13.02.2025
Anlage 2: Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, LKP Ingenieure GbR, 13.02.2025
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan, LKP Ingenieure GbR, 13.02.2025
Anlage 4: Anlage 1 zur Begründung - Relevanzprüfung zum Umfang der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, Büro für Umweltplanung - Jüttner, 27.11.2023
Anlage 5: Einschätzung der Starkregen und Hochwassergefährdung, CDM Smith, 23.02.2024
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, LKP Ingenieure GbR, 13.02.2025
Anlage 7: Geräuschimmissionsprognose, rw bauphysik, 18.09.2024
Anlage 8: Abwägungstabelle, LKP Ingenieure GbR, 16.01.2025
Beschlussfassung:
1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange gem. Anlage 8 beschlossen.
2. Erneute Auslegungsbeschlüsse
A) Bebauungsplan Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“
Die erneute Auslegung des Bebauungsplans Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.02.2025 (Anlagen 1-6) bzw. 18.09.2024 (Anlage 7) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf erneut für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“
Die erneute Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 0213-04 „VEP Mühlweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 13.02.2025 (Anlage 2) beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf erneut für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich im Internet auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
(15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)