TOP 15 - Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 53/25

Sachvortrag:

Die Gemeinde Rosengarten hat mit der Gemeinde Michelfeld und der Stadt Schwäbisch Hall am 28.09.2009 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal in Rieden geschlossen.

Darin haben sich die Vereinbarungspartner zur kommunalen Zusammenarbeit gemäß §1 Gegenstand der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben für die Abwasserbeseitigung auf das Gruppenklärwerk Rosengarten in Rieden verständigt. Rosengarten errichtet, betreibt, unterhält und erneuert die Abwasseranlagen für das Einzugsgebiet. Zum Einzugsgebiet von Schwäbisch Hall zählt dabei die Abwasserbeseitigung von Bibersfeld.

Die einzige Änderung bezieht sich auf §6, Absatz 2, Satz 1 indem Rosengarten für die Verwaltung und die technische Überwachung der Abwasseranlagen durch das nicht ständig bei der Anlage beschäftigte Personal der Gemeinde Rosengarten eine Vergütung von 6 % aus der Summe der Betriebs- und Unterhaltungskosten erhält. Die übrigen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. In der ursprünglichen Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus 2009 war eine Aufwandsvergütung von 4 % vereinbart, die hiermit angepasst wird.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage
Der Ortschaftsrat Bibersfeld wird in seiner nächsten Sitzung in Kenntnis gesetzt.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall stimmt der Anpassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Gruppenklärwerk Biberstal in Rieden zu.

(einstimmig - 24)

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