TOP 7 - Mietkostenzuschuss für den Verein für die Geschichte des Flugplatzes Schwäbisch Hall 1934-1993 e.V. (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 51/25
Sachvortrag:
Der Verein für die Geschichte des Flugplatzes Schwäbisch Hall 1934-1993 e.V. betreibt auf ehrenamtlicher Basis ein Museum über die Geschichte des Flugplatzes in Schwäbisch Hall im Haus der Wirtschaft auf 122,83 m². Die Räumlichkeiten werden vom Technologiezentrum vermietet. Das Museum wurde vom Verein im Jahr 2007 gegründet. Aus Platzgründen fehlt seither eine geeignete Möglichkeit die Besuchenden ansprechend im Museum zu empfangen. Nun bestünde aufgrund eines Mieterwechsels die Möglichkeit, einen geeigneten Raum in der Größe von 20,5m² direkt einen Stock über dem eigentlichen Museum anzumieten. Gezeigt werden soll hier mittels eines großen Dioramas der ehemaligen Fliegerhorst aus dem Jahr 1942. Zusätzlich soll an der Wand eine Zeitleiste mit Bildern der wichtigsten historischen Ereignisse angebracht werden und mittels eines Videobildschirms sollen historische Filme und Bilder gezeigt werden. Leider lässt sich dieses Vorhaben nicht in den eigentlichen Museumsraum integrieren, da dieser zu klein dafür ist. Aufgrund des sehr überschaubaren Jahresbudgets von 750 Euro ist es dem Verein nicht möglich die Nettokaltmiete von 174,25 Euro/Monat zzgl. der Nebenkosten von 90Euro/Monat aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Der Verein hat daher einen Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt. Die Unterstützung soll auf Grundlage der Vereinsmietenregelung erfolgen.
Kalkulation der Kosten
Mietkosten: 2.091€/p.a. (8,50 €/m² x 20,5m² (Mietfläche) x 12 Monate)
Mietzuschüsse für Vereine: 1.845€/p.a. (153,75€ pro Monat x 12 Monate)
Der Verein für die Geschichte des Flugplatzes bezahlt eine Miete von 246€ p.a. an das Technologiezentrum.
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen: -1.845,00€/p.a. (netto)
USt 19% 350,55€
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-2.195,55€/p.a. (brutto)
Beschlussfassung:
Es wird zugestimmt, dass der Verein für die Geschichte des Flugplatzes Schwäbisch Hall 1934-1993 e.V. über die Regelung über die Vermietung von Vereinsräumlichkeiten (Vereinsmietenregelung) rückwirkend zum 1. März 2025 einen jährlichen Zuschuss erhält. Es werden hierfür ab dem Jahr 2026 jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 2.195,55€ (brutto) zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2025 werden anteilig Haushaltsmittel in Höhe von 1.829,63€ (brutto) zur Verfügung gestellt.
Der Zuschuss wird auf dem Zuschusskonto 28100100-43180000 bereitgestellt. Die Finanzierung des Zuschusses erfolgt im Haushaltsjahr 2025 über die Mehrerträge bei den Gewerbesteuereinnahmen (61100000-30130000).
(einstimmig - 15)