TOP 6 - Mietkostenzuschuss Verein Lebendige Lernorte e. V. (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 44/25
Sachvortrag:
Der Verein Lebendige Lernorte e. V. plant in Schwäbisch Hall einen außerschulischen Lernort für Jugendliche zwischen 11 und 16 Jahren anzubieten. Genutzt werden soll der Raum um Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern bei der Erreichung eines Schulabschlusses zu unterstützen.
Ein multiprofessionelles Team aus Lehrkraft, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Ehrenamtlichen sowie phasenweise Fachleuten unterschiedlicher Gewerke ermöglicht
• ein tagesstrukturierendes Angebot von Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
• eine gezielte individuelle Förderung (schulisch, sozial-emotional und erzieherisch)
• einen abwechslungsreichen, klar strukturierten Wochenablauf unter anderem mit Lern- und Unterrichtszeiten, praktischen Tätigkeiten, Bewegungsangeboten und
erlebnispädagogischen Aktionen, gemeinsamen Mahlzeiten und Begleitung zu Terminen.
Der Verein möchte hierfür die „Villa“ im Heimbacher Hof (Heimbacher Dorfstraße 35) nutzen. Das Gebäude wird in den Ferienzeiten für die Ferienprogramme am Heimbacher Hof genutzt. Die geplante Belegung durch den Verein würde außerhalb der Ferienzeiten sein und somit nicht den Regelbetrieb des Heimbacher Hofes beeinträchtigen.
Der Verein beantragt eine Bezuschussung gemäß der Vereinsmietenregelung. Der Mieter trägt demnach 2,00 €/qm inklusive Nebenkosten, die restliche Miete wird als Zuschuss von der Stadt übernommen.
Da die Räume in den Schulferien von der Städtischen Kinder- und Jugendarbeit genutzt werden und somit dem Verein nicht zur Verfügung stehen, wird der Eigenbetrag nur für 10 Monate im Jahr erhoben.
Der städtische Zuschuss beliefe sich bei einer Fläche von 89,21 qm und einer Monatsmiete inklusive Nebenkosten von 606,63 Euro (6,80 €/qm) auf 428,21 Euro im Monat, somit unter Berücksichtigung der beiden Monate ohne Eigenanteil des Vereins auf 5.495,36 Euro pro Jahr. Da sich die „Villa“ im Eigentum der Stadt befindet, handelt es sich um einen rein kalkulatorischen Zuschuss.
Der Fachbereich Soziales befürwortet eine Bezuschussung gemäß der Regelung zur Vermietung von Räumlichkeiten an Vereine.
Anlage: Flyer des Vereins Lebendige Lernorte e. V.
Beschlussfassung:
Dem Mietkostenzuschuss an den Verein Lebendige Lernorte e. V. gemäß der Regelung zur Vermietung von Räumlichkeiten an Vereine ab September 2025 wird zugestimmt.
(einstimmig - 15)