TOP 3 - Stadt Schwäbisch Hall: Übertragung von Haushaltsmitteln; hier: Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2024 (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 31/25

Sachvortrag:

Gemäß § 21 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO) können

    1. Ansätze für Auszahlungen für Investitionen per Ermächtigungsübertragung (EÜT) ins Folgejahr übertragen werden, wenn diese im Folgejahr fortgeführt werden.
      
    2. Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen per EÜT ins Folgejahr übertragen werden, wenn deren Eingang im Folgejahr sicher ist.

    3. Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen eines Budgets entsprechend der städtischen Budgetierungsrichtlinie per EÜT ins Folgejahr übertragen werden.

Die EÜT's werden unterschieden in:

Übertrag offener Aufträge:
Bei den sogenannten „offenen Aufträgen“ handelt es sich um bewirtschaftete Haushaltsmittel. Das Verpflichtungsgeschäft ist durch Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss bereits erfolgt. Im städtischen Finanzsystem sind diese Fälle als „offene Aufträge“ angelegt. Die Leistungserbringung und die Abrechnung dieser Leistungen sind bis zum Jahresende jedoch nicht erfolgt. Da diese offenen Aufträge im Folgejahr zu Aufwendungen oder Auszahlungen führen, sind diese zwingend nach 2025 zu übertragen.

Übertrag von nicht bewirtschafteten Haushaltsmitteln (Aufwendungen, Auszahlungen und investive Einzahlungen):
Liegen keine verpflichtenden Rechtsgeschäfte vor, können übertragbare Haushaltsmittel ganz oder teilweise nach den Zuständigkeiten der städtischen Hauptsatzung ins Folgejahr übertragen werden.

Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2024 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 39.090.944,26 € gebildet werden. Diese teilen sich wie folgt auf:

 

Offene Aufträge

Nicht bewirtschaftete HH-Mittel

Gesamt

Ergebnishaushalt

Aufwendungen = Auszahlungen

3.180.009,45 €

1.219.164,97 €

4.399.174,42 €

Investiver Finanzhaushalt

Einzahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Auszahlungen

10.498.336,20 €

24.193.433,64 €

34.691.769,84 €

Gesamt

13.678.345,65 €

25.412.598,61 €

39.090.944,26 €

 

Im Vergleich zum Vorjahr ergebn sich folgende Veränderungen:

Aufwendungen Ergebnishaushalt  -  4.087.058,24 €
Auszahlungen investiver Finanzhaushalt + 6.733.983,32 €
Einzahlungen investiver Finanzhaushalt  -  1.857.699,00 €

Detaildarstellungen aller Ermächtigungsübertragungen sind als Anlagen, getrennt nach Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie investive Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt, beigefügt.

Anlagen:
Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen im Ergebnishaushalt
Anlage 2: Ermächtigungsübertragungen im investiven Finanzhaushalt Auszahlungen

Beschlussfassung:

a) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

   Für den Antrag zum Doppelhaushalt 2023/2024 "Förderung Innenstadthandel und Radverkehr" wird der Sperrvermerk im Haushaltsjahr 2024 aufgehoben und die Mittel in Höhe von 50.000 Euro in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.

   (24 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

 

b) Beschlussantrag der Verwaltung gemäß Sitzungsvorlage:

    Der Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von Verfügungsmitteln wird zugestimmt.

    Die Bildung der in den Anlagen aufgeführten Ermächtigungsübertragungen von offenen Aufträgen wird zur Kenntnis genommen.

    (einstimmig - 26)

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