TOP 6 - Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Jahr 2025 und mittelfristige Finanzplanung bis 2028; a) Abstimmung über Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder b) Haushaltsreden der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder c) Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan 2025 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 2.zu2/25
Sachvortrag:
zu a):
Die Haushaltswirtschaft der Stiftung der Hospital zum Heiligen Geist wird nach der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung geführt. Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 14 GemO kann der Erlass der Haushaltssatzung nicht auf beschließende Ausschüsse übertragen werden. Demnach liegt die Zuständigkeit über Entscheidungen betreffend Haushaltsanträge abschließend beim Gemeinderat.
Stadträtin Damiana Koch hat in der Hospitalausschusssitzung am 03.02.2025 zum Hospitalhaushalt 2025 den Antrag gestellt, dass der Planansatz für die Außenanlagen des stationären Hospizes (112401-78710000-1806) von 150.000 € um 200.000 € auf 350.000 € erhöht wird. Die Verwaltung legte dar, dass die eingeplanten Mittel und die Restmittel aus dem Vorjahr für die geplanten Außenanlagen ausreichend sind. Der Antrag von Frau Kochwurde vom Hospitalausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die weiteren Anträge und Anregungen von den Fraktionen der CDU, der Freie Wähler und der SPD konnten durch die Stellungnahmen der Verwaltung in der Sitzung geklärt werden und sind nicht mehr beschlussrelevant.
zu b):
Stadtrat Reichert für die CDU-Fraktion: siehe Anlage
Stadtrat Rempp für die SPD-Fraktion: siehe Anlage
Stadträtin Schumacher-Koelsch für die Fraktion "Die FRAKTION": siehe Anlage
zu c):
Der Haushaltsplan 2025 wurde am 22. Januar 2025 im Gemeinderat öffentlich eingebracht. Die Eckpunkte wurden erläutert.
Der Entwurf weist folgende Zahlen aus:
-
im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von |
7.197.178 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von |
7.164.716 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
32.462 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von |
0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von |
0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
32.462 |
-
im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
6.367.564 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von |
5.876.286 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
491.278 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von |
7.754.600 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von |
7.630.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
124.600 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
615.878 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
5.640.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von |
802.100 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
4.837.900 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
5.453.778 |
Kreditermächtigungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von 5.640.000 EUR vorgesehen. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf 3.700.000 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 1.000.000 EUR.
Beschlussfassung:
zu a):
Der Antrag von Stadträtin Damiana Koch zur Erhöhung des Planansatzes für die Außenanlagen des stationären Hospizes um 200.000 € wird abgelehnt.
(25 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung)
zu c):
1. Der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2025 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ wird zugestimmt.
2. Der mittelfristigen Finanzplanung und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2026-2028 wird zugestimmt.
3. Der Auszahlung der Zuschüsse im Ergebnishaushalt, die ausdrücklich genannt sind, wird zugestimmt.
(einstimmig - 26)