TOP 15 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Rotbach-Ost Tüngental“; hier: Auslegungsbeschlüsse zum Bebauungsplan (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 8/25

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 (§ 116, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 30.05.2024 bis einschließlich  01.07.2024.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 24.09.2024 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Tüngental berät die Vorlage in seiner Sitzung am 22.01.2025. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 27.01.2025 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Tüngental hat in seiner Sitzung am 22.01.2025 mehrheitlich zugestimmt (3 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 6 Enthaltungen).

Anlagen:
Anlage 1: Orientierungsplan, Stadt Schwäbisch Hall, 15.02.2024
Anlage 2: Bebauungsplanentwurf Planteil, Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 24.09.2024
Anlage 3: Textteil und Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 24.09.2024
Anlage 4: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan, Klärle GmbH, 24.09.2024
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 24.09.2024
Anlage 6: Feldlerchenkartierung, Büro für Gewässerökologie und Umweltberatung, 16.11.2023
Anlage 7: Vorhaben- und Erschließungsplan, Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, 20.09.2024
Anlage 8: Abwägungstabelle, Klärle GmbH, 24.09.2024

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 (7) BauGB gemäß Anlage 8 beschlossen.

2. Auslegungsbeschlüsse
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2017-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Rotbach-Ost - Tüngental“

Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2017-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Rotbach-Ost - Tüngental“ wird gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 16.11.2023/20.09.2024/24.09.2024 (Anlagen 2-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet gem. § 3 (2) BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbar­gemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB).
B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2017-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Rotbach-Ost - Tüngental“

Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2017-01 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Rotbach-Ost - Tüngental“ wird gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 16.11.2023/20.09.2024/24.09.2024 (Anlagen 2-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit über das Internet gem. § 3 (2) BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarge­meinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB).

(24 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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