§ 243 - Verkehrsberuhigung auf der Einkornstraße - Antrag der SPD-Fraktion vom 21.08.2012 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

s. a. GR 26.09.12 und Beirat V/F vom 12.11.2012

Anlage 1: Lageplan Verkehrsmessungen Einkornstraße

Anlage 1.1: Verkehrszahlen Messung Einkornstraße

Anlage 2: Lageplan Verkehrsmessungen Sulzdorfer Straße

Anlage 2.1: Verkehrszahlen Messungen Sulzdorfer Straße

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf die durchgeführten Verkehrszählungen. Insbesondere während der Nacht ist die Verkehrsintensität gering und auch die Geschwindigkeit vertretbar. Bei der Einkornstraße handelt es sich um eine Landesstraße - hier gelten besondere Anforderungen einer Geschwindigkeitsbegrenzung. Zuständig hierfür ist das Regierungspräsidium Stuttgart. Oberbürgermeister Pelgrim möchte aufgrund der vorhandenen Zahlen von einer Antragstellung absehen.

Stadtrat Sakellariou betont, dass der Antrag nur eine Geschwindigkeitsreduzierung nachts umfasst. Dies würde den Verkehrsfluss wenig behindern und wäre eine Entlastung für die Anwohnerinnen und Anwohner. Er verweist außerdem auf die Ortsdurchfahrt Untermünkheim, die ja eine Bundesstraße ist: Auch dort wurde - sogar nach der Entlastung durch die Westumfahrung - an einer Geschwindigkeitsbegrenzung festgehalten.

Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner berichtet, dass das RP der Geschwindigkeitsbegrenzung in Untermünkheim versuchsweise zugestimmt hat. Einer Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen stimmt das RP nur bei Vorliegen eines Lärmschutzgutachtens zu; Mindestanforderungen sind das Überschreiten der Lärmgrenze nachts von 60 dBA und tagsüber 70 dBA.
Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner verweist darüber hinaus auf Straßen, die eine wesentlich höhere Verkehrsdichte und Geschwindigkeit zu verzeichnen haben, z. B. die Ortsdurchfahrt Gelbingen, Langer Graben oder die Steinbacher Straße.

Oberbürgermeister Pelgrim hält die Reduktion von Verkehrslärm für ein berechtigtes Anliegen. Die Zählungen haben keine relevanten Größen ergeben, ein Nachweis der gesetzlichen Vorgaben über ein Lärmgutachten ist nicht möglich. Oberbürgermeister Pelgrim steht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h ganztägig offen gegenüber, jedoch würde dies eine grundsätzliche Entscheidung bedeuten: 1. Hinsichtlich des Aufstellens einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage; 2. Hinsichtlich der Gleichbehandlung für andere stark verkehrsbelastete Durchgangsstraßen wie z. B. die Johanniterstraße, Langer Graben, Ortsdurchfahrt Gelbingen. In Konsequenz dessen müssen auch diese Fahrstraßen mit einer ganztägigen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h versehen werden.

Stadtrat Weber sieht als Lösung nur das Reduzieren der absoluten Verkehrszahl durch eine Umfahrung. Auch er sieht eine ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h als Grundsatzdiskussion.

Stadträtinnen Herrmann und Niemann würden ein grundsätzliches, ganztägiges Tempolimit in Höhe von 30 km/h unterstützen.

Stadtrat Neidhardt hält das Beispiel der Ortsdurchfahrt Untermünkheim für falsch; die Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h gilt aus Verkehrssicherheitsgründen nur für Lkw auf der abschüssigen Strecke.

Stadtrat Sakellariou möchte eine grundsätzliche Temporeduzierung auf 30 km/h in den anderen genannten Straßen nicht, da diese von vorn herein als sehr verkehrsintensive Straßen erkennbar sind.

Stadträtin Herrmann möchte den weitergehenden Antrag auf eine grundsätzliche Diskussion über ein Tempolimit auf 30 km/h in allen Durchgangsstraßen führen.

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt diesen Antrag nicht an, da lediglich eine Diskussion nicht Gegenstand eines Antrags sein kann. Er sichert jedoch grundsätzliche Überlegungen zu einem generellen Tempolimit 30 km/h auf Durchgangsstraßen zu.

Beschluss:

Die zulässige Geschwindigkeit auf der Einkornstraße (zwischen Höhweg und Seeweg) zur Nachtzeit wird auf 30 km/h begrenzt.
(9 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

Der Antrag gilt somit als abgelehnt.

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