§ 49 - Jahresabschluss der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH zum 31.12.2010 (öffentlich)
Sachvortrag:
Im Jahr 2010 wurden sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 42.378,30 € erwirtschaftet. Die SHB erhielt Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von 6.638.244,25 €. An den Gesellschafter Stadt wurden keine Gewinne auf das Jahresergebnis 2010 ausgeschüttet. Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags 2009, somit 13.526.919,75 €.
Nachfolgende Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung:
Bilanz
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2010/€
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2009/€
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Anlagevermögen
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38.705.000,00
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31.455.000,00
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Umlaufvermögen
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9.898.286,90
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8.199.688,95
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Gezeichnetes Kapital
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31.825.000,00
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31.825.000,00
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Bilanzgewinn
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13.526.919,75
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7.178.664,58
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Rückstellungen
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1.003.040,82
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164.666,25
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Verbindlichkeiten
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2.248.326,33
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477.358,02
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Bilanzsumme
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48.603.286,90
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39.645.688,85
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Gewinn- und Verlustrechnung
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2010/€
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2009/€
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Sonstige betriebliche Erträge
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42.378,30
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42.000,00
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Betriebsergebnis
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-25.126,73
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354,96
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Erträge aus Gewinnabführung
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6.638.244,25
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6.978.775,79
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Zinsen
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1.294,76
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4.567,08
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Ergebnis d. gewöhnl. Geschäftstätigkeit
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5.341.210,67
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6.983.697,83
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Jahresüberschuss
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6.348.255,17
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6.832.975,32
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Gewinnvortrag
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7.178.664,58
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345.689,26
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Gewinnausschüttung an Stadt
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0,00
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0,00
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Bilanzgewinn
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13.526.919,75
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7.178.664,58
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Zu den sich verändernden Bilanzpositionen ist festzustellen:
- Durch Zuführung in die Kapitalrücklagen der Tochterunternehmen erhöhten sich die Finanzanlagen um 7.250.000 €.
Das Anlagevermögen beträgt bei::
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neu
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bisher
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Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
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33.650.000 €
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28.800.000 €
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GWG
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3.655.000 €
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2.205.000 €
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HGE
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1.400.000 €
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450.000 €
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- Das Umlaufvermögen erhöhte sich insbesondere durch die bestehenden Forderungen an die Tochterunternehmen Stadtwerke, GWG und HGE aus den abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen um 1.698.597,55 €.
- Die Steuerrückstellungen für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag wurden ent-sprechend den steuerrechtlichen Ergebnissen berechnet.
- Die Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die Verlustübernahme GWG.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird erläutert:
- An die Tochterunternehmen wird eine Verwaltungskostenumlage von insgesamt 42.378,30 € berechnet.
- Der Ertrag von 6.638.244,25 € resultiert aus den Ergebnisabführungsverträgen vom 14.01.2008.
- An Körperschaftssteuer/ Gewerbeertragssteuer und Solidaritätszuschlag sind im Ergebnis 1.007.044,50 € gebucht.
- Aufwendungen aus Verlustübernahme der GWG in Höhe von 1.272.971,61 €
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wirtschaftstreuhand HANK GmbH aus Schwäbisch Hall hat den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2010 geprüft.
Im Bericht über die Prüfung wird bestätigt, dass die Buchführung und der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung klar dar. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.
Anlage 1: Bilanz
Anlage 2: GuV
Anlage 3: Lagebericht
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft GmbH folgendes beschließt:
- Der geprüfte Jahresabschluss 2010 vom Dezember 2011 (Bilanzsumme 48.603.286,90 € und Bilanzgewinn 13.526.919,75 €) wird hiermit festgestellt.
- Der Bilanzgewinn von 7.178.664,58 € (Jahresüberschuss von 6.348.255,17 € zuzüglich Gewinnvortrag 7.178.664,58 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
- Zum Abschlussprüfer der SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH und des Konzerns SHB Schwäbisch Haller Beteiligungsgesellschaft mbH für das Jahr 2011 einschl. der Prüfung nach § 53 HGrG wird die Wirtschaftstreuhand HANK GmbH bestellt.
- Den Geschäftsführern Hermann-Josef Pelgrim und Johannes van Bergen wird hiermit Entlastung erteilt.
(26 Ja-Stimmen, 7 Enthaltungen)