§ 214/1 - Fragestunde: Installation eines Fußgängerüberwegs über die Salinenstraße - Antwort der Verwaltung auf den Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2011 - (öffentlich)
Sachvortrag:
Antrag der CDU-Fraktion: s. GR 28.09.2011
Da im Zusammenhang mit der Neuplanung des ZOB, des neuen Parkplatzes und der Neutrassierung der Salinenstraße leider nicht mehr genügend Platz für einen beidseitigen Gehweg vorhanden war, ist an der von der CDU-Fraktion beschriebenen Stelle, wo der Gehweg endet, eine Überquerung der Salinenstraße notwendig.
Dies ist für Fußgänger in der Tat nicht ungefährlich. Ein Zebrastreifen bringt jedoch nur mehr Sicherheit, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Richtlinien schreiben unter anderem vor, dass in der Spitzenstunde mindestens fünfzig Fußgänger queren müssen. Um die Anzahl der Fußgängerquerungen festzustellen, fand inzwischen eine Verkehrszählung statt. Dabei wurde festgestellt, dass in der Hauptverkehrszeit zwischen 11 und 14 Uhr pro Stunde lediglich maximal 26 Fußgänger die Salinenstraße queren. Somit sind die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig nicht erfüllt. Verkehrsbeobachtungen zeigen auch, dass die Querung der Salinenstraße durch Fußgänger ohne unzumutbare Wartezeiten möglich ist. Die von der CDU-Fraktion genannte Querungsstelle auf Höhe des Lappeenrantastegs hat eine wesentlich höhere Fußgängerfrequenz. Dort sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt.
Die Verwaltung bedauert, dass dem Antrag der CDU-Fraktion nicht entsprochen werden kann. Dies ist das einvernehmliche Votum der Polizei, des Fachbereichs Planen und Bauen und der Verkehrsbehörde.