§ 208 - Anmietung "Haus der Bildung" im Kocherquartier; hier: Genehmigung Hauptmietvertrag zwischen GWG und der Stadt und Untermietverträge zwischen Stadt und der VHS bzw. Pro Familia (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nach dem Umbau der alten JVA zum „Haus der Bildung“ hat nach Beschluss des Gemeinderats vom 29.07.2009 die Volkshochschule am 14.07.2011 ihre Räumlichkeiten bezogen. Nachdem im September nun auch die Musikschule in das „Haus der Bildung“ eingezogen ist, wurde am 29.09.2011 ein Mietvertrag für das genannten Gebäude zwischen der GWG als Vermieter und der Stadt als Mieterin geschlossen.

Die Vermietung erfolgt zur Unterbringung des Fachbereichs „Außerschulische Bildung“, der Musikschule, des Vereins Pro Familia, der Bildungsregion, des Stadtorchesters und der Volkshochschule.

Der Mietzins wurde auf 6,00 €/qm, die Betriebskostenvorauszahlungen auf 3,00 €/qm festgelegt. Aufgrund der angemieteten Gesamtfläche von 3.387,11 qm beträgt die monatliche Miete 20.322,66 € und ist bis 30.07.2031 (Anpassung aufgrund des Verbraucherpreisindex ausgenommen) fest vereinbart. Daneben fallen monatlich Mietnebenkosten in Höhe von 10.161,33 € als Betriebskostenvorauszahlungen an.

Die Stadt hat Untermietverträge mit der Volkshochschule und dem Verein Pro Familia geschlossen. Die monatlichen Mieten aus den Untermietverträgen werden im Stadthaushalt vereinnahmt.

Beschluss:

Der Hauptmietvertrag zwischen der GWG und der Stadt sowie die Untermietverträge zwischen der Stadt und der Volkshochschule bzw. dem Verein Pro Familia werden genehmigt.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
(einstimmig - 38 -)

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