§ 125/2 - Städtebauförderungsprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der Länder (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Stadtrat Dr. Pfisterer bittet um Prüfung, ob Mittel aus dem o. g. Bund-Länder-Programm nicht für das Stadtmarketing eingesetzt werden können.
Erste Bürgermeisterin Wilhelm erläutert das Städtebauförderungsprogramm. Hierbei sollen besondere Stadtteile mit hohem Migrationshintergrund bzw. einer benachteiligten Bevölkerungsgruppe besonders gefördert werden. Man muss jedoch erst in den Förderkorridor aufgenommen werden - hierzu ist meist eine bestimmt Einwohnergröße vorgeschrieben.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass nach seiner letzten Information Städte mit über 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner gefördert werden.