§ 50 - Managementplan (MaP) für das FFH-Gebiet "Bühlertal Vellberg - Geislingen" (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Schutzgebiete der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) sind Teil des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 der Europäischen Union. Die nach dem Beteiligungsverfahren im Jahr 2004 begonnenen Managementpläne, die durch eine parzellenscharfe Abgrenzung auch zur Rechtssicherheit beitragen, werden jetzt zum Abschluss gebracht.
Die Abteilung Umwelt des Regierungspräsidiums Stuttgart hat einen Entwurf des Managementplans (MaP) für das FFH-Gebiet 6924-341 „Bühlertal Vellberg – Geislingen“ den Trägern öffentlicher Belange zur Beteiligung vorgelegt. In diesem Managementplan sind nachfolgende Aufgaben bearbeitet:
- Die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, wie z. B. Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Magere Flachland-Mähwiesen, Kalktuffquellen, Höhlen, Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, Schlucht- und Hangmischwälder, Auwälder mit Erle, Esche, Weide, etc., sowie der Tierarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, wie z. B. mehrere Fledermausarten, Groppe, Strömer, Steinkrebs, Hirschkäfer und der Kleinen Flußmuschel.
- Die Festlegung der Ziele zur Erhaltung und Entwicklung der betreffenden Lebensraumtypen und Tierarten im Gebiet
- Die Planung von Maßnahmen zum Erreichen der lebensraum- und artspezifischen Ziele unter Beteiligung der im Gebiet tätigen Akteure und der Öffentlichkeit
Bei der Erfassung von Tierarten wurde ein Vorkommen des Steinkrebses im Bereich des Zulaufes des Rotbaches in den Schwarzelachenbach bestätigt. Aufgrund dieser Erfassung wurde die parzellenscharfe Abgrenzung des Natura 2000 Beteiligungsverfahrens im Bereich des FFH-Gebietes „Bühlertal Vellberg – Geislingen“ geändert und der untere Rotbach östlich der Baugebiete Klinge und Leichtweg in Sulzdorf mit in die Gebietsabgrenzung einbezogen.
Auf Gemarkung Sulzdorf im Bühlertal und im Bereich des Schwarzelachenbaches werden verschiedene Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensraumtypen und Arten vorgeschlagen die im Rahmen der Gewässerunterhaltung, des Betriebes der Kläranlage, sowie der Wasserkraftanlagen durchgeführt werden sollten.
Die aus den Erhaltungszielen abgeleiteten Erhaltungsmaßnahmen müssen sicherstellen, dass die vorhandenen Lebensraumtypen und Habitate von Tierarten im Natura 2000-Gebiet sich nicht verschlechtern („Verschlechterungsverbot“). Diese Maßnahmen sollen dazu geeignet sein, ein Verschwinden von FFH-Lebensraumtypen und Tierarten aus dem Gebiet zu verhindern, die bisherige Fläche, bzw. Populationsgröße zu sichern und die Qualität der gemeldeten Vorkommen zu erhalten.
Zu den Entwicklungsmaßnahmen zählen alle zur Verbesserung des Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Populationen von Tierarten, sowie alle zur Vergrößerung der Flächen oder Populationen dienenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen erfolgen auf freiwilliger Grundlage, z. B. als Ausgleich für eventuelle Eingriffe in Natur und Landschaft.
Die Sitzungsvorlage wurde am 23.11.2010 im Ortschaftsrat Sulzdorf zustimmend vorberaten.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Auszug aus der Niederschrift OR Sulzdorf
Stadtrat Reber befürchtet unverhältnismäßig große Einschränkungen in der Landwirtschaft und spricht sich gegen die Ausweisung des FFH-Gebiets aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Abgrenzung des FFH-Gebietes mit der Erweiterung um die in einem Lageplan dargestellte Fläche zustimmend zur Kenntnis.
(27 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen)