§ 55/2 - Verschiedenes: Waffenrecht; hier: Verfahren zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung (öffentlich)

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Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim gibt folgenden Aktenvermerk der städtischen Gewerbe- und Polizeibehörde bekannt:

Im Oktober 2009 wurden alle Waffenbesitzer aufgefordert, die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen nachzuweisen. Gleichzeitig wurde angeregt, nicht mehr benötigte Waffen zur Verwertung abzugeben. Die Aktion führte zu folgendem Ergebnis:

Anzahl der Waffenbesitzer vor dem 12.10.2009
780
Anzahl der registrierten Waffen am 01.10.2009
2.989


Anzahl der Waffenbesitzer am 26.01.2011
519
Anzahl der registrierten Waffen am 26.01.2011
2.604


Anzahl der abgegebenen Waffen
351
Waffenbesitzer ohne Nachweis
4

Momentan sind Zwangsmaßnahmen eingeleitet.

Künftiges Verfahren:
Kontrollen vor Ort konnten mangels sachkundiger Kontrollpersonen nur in wenigen Einzelfällen durchgeführt werden. Geplant sind sporadische Kontrollen bei konkreten Verdachtsfällen.
Voraussetzung ist eine entsprechende Sachkunde der kontrollierenden Mitarbeiter oder die Inanspruchnahme von sachkundigen Personen im Auftrag der Stadt.


Von dem o. g. Verfahren wird Kenntnis genommen.

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