§ 228/3 - Verschiedenes: Ausschreibung der Stelle einer Baubürgermeisterin/ eines Baubürgermeisters (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadträtin Herrmann bezieht sich auf den heutigen Bericht im Haller Tagblatt (Seite 17) „Runder Tisch und Baubürgermeister - Ortsverband der Freien Wähler in Hall will Graffiti bekämpfen“. Mit Freude hat sie vernommen, dass die FWV sich für die neue Ausschreibung einer Stelle für eine Baubürgermeisterin/ einen Baubürgermeister stark macht. Auch sie ist der Meinung, dass eine Stadt wie Schwäbisch Hall mit dieser Bausubstanz eine Baubürgermeisterin/ einen Baubürgermeister benötigt.

Oberbürgermeister Pelgrim fügt an, dass es hier keinen Dissens über die Notwendigkeit der Ausschreibung einer Stelle für eine Baubürgermeisterin/einen Baubürgermeister gibt. Man muss sich nur über den Zeitpunkt der Ausschreibung Gedanken machen.

Stadtrat Baumann ergänzt zu dem bereits gewähnten HT-Artikel, dass ihm eine zeitliche Umsetzung zu den Haushaltsjahren 2012/2013 (Aufstellung des neuen Doppelhaushalts) vorschwebt. Diese Baubürgermeisterin/ dieser Baubürgermeister solle sich jedoch nicht nur um Bauleitplanung kümmern, sondern ihre/seine Aufgabe soll der Erhalt und die Pflege der Stadt in baurechtlicher Hinsicht sein.

Auch Stadtrat Vogt stimmt der Ausschreibung einer solchen Stelle zu. Er möchte jedoch eine/einen ganz besonders qualifizierte/qualifizierten Stelleninhaberin/-inhaber, die/der besondere Sensibilität für die alte Bausubstanz Schwäbisch Halls aufbringt.

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