§ 166 - Bustransport für Kindergartenkinder aus den Teilorten, hier: Antwort der Verwaltung vom 12.07.2010 zum Antrag von Stadtrat Sakellariou vom 09.11.2009 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

s. a. GR vom 25.11.2009, § 244/2

Die Beförderung von Kindergartenkindern mit dem öffentlichen Personennahverkehr war Sachverhalt der Petition 14/3775 im Landtag.

Im Grundsatz wurde in dieser Petition die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung bestätigt.

Da es jedoch trotz der Rechtslage in der Praxis unterschiedliche Handhabungen in der Beförderung von Kindergartenkindern mit dem ÖPNV gibt, wurde die Petition der Regierung als Material übergeben, um nach einer Lösung der Problematik zu suchen. Hier ist der Verwaltung noch keine Antwort bekannt.

In der Frage der Busbeförderung von Kindergartenkindern geht es in ersten Linie um Fragen der Aufsichtspflicht und Aufsichtspflichtverletzungen und nicht um versicherungs­rechtliche Schwierigkeiten.

Nach einer Umfrage unter den Bürgermeistern im Landkreis Schwäbisch Hall habe sich gezeigt, dass dort Eltern beim Bustransport von Kindergartenkindern eine Haftungsfreistellung unterschreiben müssen. Diese “Einverständnis– und Verpflichtungserklärung” beurteilt der uns beratende Rechts­anwalt Dr. Hölzel als einen Versuch etwas möglich zu machen, was eigentlich nicht mög­lich ist. Die Aufsichtspflicht des Trägers eines Kindergartens besteht mangels ordnungs­gemäßer Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten fort.

Das bedeutet, dass trotz einer Einverständnis – und Verpflichtungserklärung die Auf­sichtspflicht weiter bei der Stadt liegt. Dieses Verfahren kann die Stadt nicht akzeptieren.

Die Anregung, alternativ einen Begleitdienst im Bus durch eine Erzieherin/Erzieher zu organisieren ist nicht möglich. Es ist unpraktikabel, dass eine, in der Einrichtung dringend benötigte pädagogische Fachkraft mit ihrem Privatauto zu der am weitesten entfernten Bushaltestelle fährt, in den ÖPNV-Bus einsteigt und die Kinder zum Kindergarten begleitet, analog soll die Rückfahrt organisiert werden. Zum Einen ist dies personell nicht leistbar und zum Anderen beträgt der Stundenlohn einer pädagogischen Fachkraft im Kindergarten für den Arbeitgeber zwischen 25 und 30 Euro, also ungefähr das Doppelte als in in dem Schreiben von Stadtrat Sakellariou erwähnt. Dazu kommt, dass ein solcher Begleitdienst nicht nur auf einer Linie organisiert werden müsste, sondern auf allen Bus­linien zu den Kindergärten in fünf Teilorten. Verlässliche Vertretungsstrukturen müssten ebenfalls für alle Linien organisiert werden.

Dies ist personell weder in der Organisation noch in der praktischen Busbegleitung durch pädagogische Fachkräfte aus den Kindergärten leistbar.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet, dass ihr ein Rechtsgutachten eines Fachanwalts für Aufsichtspflichten vorliegt. Demnach dürfen Kindergartenkinder nicht alleine mit dem Bus zum Kindergarten und wieder nach Hause fahren. Sollte unterwegs etwas passieren - insbesondere auf dem Heimweg - haftet die Stadt Schwäbisch Hall, auch bei Vorliegen einer Einverständnis- und Verpflichtungserklärung.

Stadtrat Sakellariou betont, dass es sich um einen Einzelantrag seiner Person handelt. Er sieht sich der Familienpolitik verpflichtet. Es leuchtet ihm nicht ein, dass Kindergartenkinder in Schwäbisch Hall den Bus nicht alleine benutzen dürfen, wo hingegen dies außerhalb der Markungsgrenzen Normalität ist. Zudem ist es für Kinder in den letzten sechs Monaten vor Einschulung möglich, den Bus zu benutzen. Hier liegt s. E. der selbe Sachverhalt und die selbe Problemstellung vor. Er möchte die Stadt beauftragen, zusammen mit den Eltern eine Lösung zu finden, die sowohl dem Risiko als auch einer familienfreundlichen Stadt gerecht wird.

Auch Stadträtin Rabe kann nicht verstehen, weshalb alle umliegenden Gemeinden Lösungen gefunden haben, wo hingegen ein Bustransport für Kindergartenkinder in Schwäbisch Hall nicht möglich ist.

Stadträtin Herrmann stellt klar, dass auch sie für ein nochmaliges Ausloten aller Möglichkeiten ist. Voraussetzung für sie ist jedoch eine legale Lösung.

Stadtrat Baumann stellt klar, dass er dem Antrag von Stadtrat Sakellariou nicht zustimmen kann, da sich die Stadt in der Haftung befindet und sich hieraus ein unüberschaubares Risiko ergibt.

Auch Stadtrat Preisendanz stimmt dem uneingeschränkt zu. Die Einverständnis- und Verpflichtungserklärung ist völlig nutzlos.

Stadträtin Jörg-Unfried verweist auf ihre Ausführungen im VFA vom 12.07.2010, § 183. Sollte es zu einer Abstimmung kommen möchte sie schriftlich festgehalten haben, dass sie einem Bustransport für Kindergartenkinder nicht zustimmt. Es geht ihr nicht darum mittels Gesetzen Kindergartenkinder, deren Eltern, die Familien oder die Verwaltung zu gängeln, sondern es ist Tatsache, dass Kindergartenkinder im Alter unter sechs Jahren nicht dazu in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Sie möchte nicht, dass Kinder in diesem Alter unbeaufsichtigt im Bus fahren und dort bzw. auf dem Weg dort hin zu Schaden kommen. Sie möchte auch nicht, dass sich die Verwaltung (Oberbürgermeister, Erste Bürgermeisterin, Fachbereichsleiter, Abteilungsleiterin, Erzieher/in) einem unabschätzbaren Risiko aussetzt.

Oberbürgermeister Pelgrim kündigt an, im Falle eines Beschlusses entsprechend dem Antrag von Stadtrat Sakellariou sofort gem. § 43 Abs. 2 GemO zu widersprechen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm weist auf zwei Dinge hin:

  1. Die Beförderung von Kindergartenkindern in den letzten sechs Monaten vor der Einschulung ist eine Übergangslösung und endet im Sommer 2010 (Ende des Kiga-Jahrs 2009/2010).
  2. Eine Lösung der Umlandgemeinden liegt nicht vor. Diese haben keine rechtssichere Lösung; sie machen die Augen zu und ducken sich weg.

Oberbürgermeister Pelgrim richtet sein Wort u. a. an die Presse: Die Frage der Beförderung der Kindergartenkinder ist nicht eine Frage des Geldes, sondern der rechtlichen Rahmenbedingungen. Er wird veranlassen, dass nochmals mit den Eltern - insbesondere den im nächsten Kindergartenjahr 2010/2011 betroffenen Eltern - Gespräche geführt werden. Ziel soll eine bezahlte Ehrenamtsinitiative der Eltern sein.

Meine Werkzeuge