§ 171/2 - Fragestunde: Feuerwehrzufahrt Keckenhof - Antwort an Stadtrat Neidhardt auf seine Anfrage im GR vom 19.05.2010, § 112/3 - (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Zufahrt zum Keckenhof ist zusammen mit dem Steinernen Steg Schwerpunkt der innerstädtischen Verkehrsüberwachung. Im Steinernen Steg wurden im letzten halben Jahr 127 Verwarnungen ausgesprochen und in der Fußgängerzone Keckenhof waren es 45.
Ergänzend dazu wurde das Zeichen für Fußgängerzone deutlicher platziert und an der Zufahrt des Keckenhofes der Hinweis „Feuerwehrzufahrt“ angebracht. Widerrechtlich vor und in der Zufahrt parkende Fahrzeuge können mit dem Höchstsatz für Verwarnungen (35,00 €) belangt werden.
Dieser Bereich wird auch künftig verstärkt überwacht. Sollte keine Besserung eintreten, müssen behindernd parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden.