§ 127 - Nachfolge für den verstorbenen Stadtrat Wolfgang Denz; hier: Feststellung, dass keine Hinderungsgründe für den nachrückenden Hanspeter Schümann gem. § 29 GemO vorliegen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Aufgrund des Wahlergebnisses vom 07. Juni 2009 rückt auf der Liste von CDU als Nächster für den Wohnbezirk Schwäbisch Hall, Hessental und Steinbach Herr Hanspeter Schümann mit 2.841 Stimmen nach. Herr Schümann teilt mit, dass er das Mandat annimmt.

Der Gemeinderat hat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund gemäß § 29 Abs. 1 - 4 gegeben ist.

Anlage: Hinderungsgründe gem. § 29

Beschluss:

Herr Hanspeter Schümann rückt in den Gemeinderat nach.
Ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO ist nicht gegeben.
(einstimmig - 32 -)

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