§ 256 - Änderung der Abwassersatzung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Die Abwassersatzung soll in folgenden Punkten geändert werden:

  1. Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 29.07.2009:
    Neuregelung der Absetzungsregelung von nicht eingeleitetem Wasser bei der Gebührenberechnung ( § 36 Absetzung, § 32 Abs. 2 Erhebungsgrundsatz und § 32 a Zählergebühr).
    Hinsichtlich der Umsetzung in die Praxis wurde in Gesprächen mit den Stadtwerken vereinbart, dass die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer nach der Satzungsänderung durch die Stadtwerke schriftlich über die Änderungen und das Vorgehen beim Austausch der Zwischenzähler informiert werden.
    Es ist auch vorgesehen im Haller Tagblatt allgemein zu informieren und anhand eines Beispiels aufzuzeigen ab welcher nicht eingeleiteten Wassermenge sich der Einbau eines geeichten Zwischenzählers rechnet.
  2. Änderung des „§ 6 Abs. 2 Ausschlüsse von der Abwasserbeseitigung“:
    Ergänzung der in Absatz 2 aufgeführten von der Abwasserbeseitigung ausgeschlossenen Stoffe durch Verweis auf die „Richtwerte für Einleitungen nicht häuslichen Abwassers in öffentliche Abwasseranlagen“ gemäß dem Merkblatt der Deutschen Gesellschaft für Wasserwirtschaft ( § 6 Abs. 2 Nr. 10 ).
    Das Merkblatt beinhaltet Anforderungen und Grenzwerte an die Einleitung nicht häuslichen Abwassers in öffentliche Abwasseranlagen und dient
    - dem Schutz der Allgemeinheit und dem in Abwasseranlagen tätigen Personal vor Schäden und Gefahren
    - dem Schutz der Abwasseranlagen in ihrem Bestand und ihrer Funktionsfähigkeit
    - der Einhaltung der wasserrechtlichen Vorgaben für die Abwassereinleitungen in Gewässer
    - der Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Schlammbehandlung und Schlammentsorgung
    Das Merkblatt ist auch in der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetags enthalten.
  3. Änderung der § § 25 Abs. 2 und § 27 Abs. 2:
    Hierbei handelt es sich um eine redaktionelle Anpassung der Satzung an die Änderungen der Kommunalabgabenordnung. Die §§ 25 und 27 enthalten Verweise auf Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes. Nachdem sich durch die Neufassung des Kommunalabgabengesetzes die entsprechenden Paragraphen geändert haben, wird der Verweis in der Satzung berichtigt.

Die oben genannten Änderungen sind in der Änderungssatzung enthalten.

Anlage: Satzung

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Änderung der Abwassersatzung.
(einstimmig - 36 -)

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