§ 244/1 - Fragestunde: Abweichungen des Bebauungsplanentwurfs Breiteich vom städtebaulichen Entwurf - Antwort der Verwaltung auf die Anfrage von Stadträtin Herrmann - (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. BPA vom 12.10.09, § 198
Die aktuell vom Gemeinderat beschlossene Version des Bebauungsplans „An der Breiteich“ hat folgende Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen städtebaulichen Entwurf des Büros Wick und Partner aufzuweisen.
(1) Vergrößerung des Landschaftskorridors zwischen Teurershof und Breiteich, aufgrund der Forderung des Regionalverbands. Die Breite des Landschaftskorridors betrug im städtebaulichen Entwurf 135 m im Durchschnitt; die jetzige Breite beträgt 155 m.
(2) Ausweisung eines Baufelds für ein 16-stöckiges Hochhaus am südlichen Ende der Landschaftsachse.
(3) Wegfall des Retentionsteichs im Norden, die Anlage von Retentionsflächen an anderen Stellen wird geprüft.
(4) Reduzierung des Grünstreifens an der Haupterschließungsstraße von 12 m auf 7 m.
(5) Aufgrund der Verschiebung des regionalen Grünzuges, Wegfall einer Gebäudereihe im Norden des westlichsten Quartiers, damit der Siedlungsblock eine größere Distanz von der K 2576 aufweist.
(6) Keine Reihenhäuser im östlichen Quartiersrand mehr, B-Plan sieht nun lockerere Bebauung mit Einfamilienhäuser zum Kochertal vor.
(7) Reduzierung der öffentlichen Baumanpflanzungen im östlichen Quartier. Im Bebauungsplan werden die Baumanpflanzungen auf Privatgrundstücken vorgesehen. Mit dieser Ausweisungsänderung kann das gleiche Bild erzielt werden.
(8) Ausweisung eines Spielplatzes im regionalen Grünzug zwischen Teurershof und Breiteich.
(9) Wegfall des Kreisverkehrs im Einfahrtsbereich des neuen Wohnbaugebietes.
(10) Kein Gemeinschaftshaus /Cafe im öffentlichen Raum an der Hauptquartierstraße Richtung östliches Neubaugebiet.
Die Änderungen der jetzigen Ausweisung von der ursprünglichen städtebaulichen Idee, ausgenommen der Ausweisung des 16-geschossigen Wohngebäudes, sind außerordentlich gering. Die Abweichungen sind nur marginal und haben keinerlei Einfluss auf das städtebauliche Gefüge bzw. auf die stadträumliche Qualität. In Teilbereichen konnte die stadträumliche Qualität sogar durch die Änderung der baulichen Dichte verbessert werden. Nach wie vor ist festzustellen, dass sich der jetzige Bebauungsplanentwurf, abgesehen von der einen Ausnahme, sehr eng an den städtebaulichen Entwurf der seiner Zeit Grundlage des Wettbewerbs war hält. Das belegt, dass bereits die Ausarbeitung des Wettbewerbsentwurfes einen hohen Reifegrad hatte.