§ 202 - Regionalplan/ Teilfortschreibung Fotovoltaikflächen auf der Gemarkung Schwäbisch Hall; hier: Anwendung eines Ausnahmetatbestandes auf dem Waldfriedhof (öffentlich)
Sachvortrag:
In den vergangenen Jahren hat sich die Verwaltung immer wieder bemüht, Lösungen bzw. alternative Nutzungsmöglichkeiten für die übergroßen Flächen im Waldfriedhof zu finden.
Der Gedanke, die ca 2 ha nicht benötigte Friedhofsfläche zu einem Solarparkt zu machen, fand letztmalig Eingang in den Entwurf des Flächennutzungsplans. Nachdem im Zuge des Verfahrens vom Regionalverband Heilbronn – Franken erheblicher Widerstand gegen dieses Projekt formuliert wurde, wurde die Ausweisung als Sonderbaufläche aus der letzten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wieder herausgenommen. In der vergangenen Woche fand nochmals ein Abstimmungsgespräch mit der neuen Leitung des Regionalverbands statt. Im Zuge dieses Gesprächs wurde mitgeteilt, dass der Regionalverband die Absicht hat, im Zuge der Teilfortschreibung „Fotovoltaikanlagen“ einen Ausnahmetatbestand in das Planwerk einzubauen. Mit diesem Ausnahmetatbestand ist es dem Regionalverband möglich, Flächen, die nur im Konflikt mit Ausweisungen des Regionalplans stehen, für Solaranlagen als Ausnahme zu genehmigen. Dieser Tatbestand trifft auf den Waldfriedhof zu. Der neue Verbandsdirektor des Regionalverbands Heilbronn-Franken erklärte, dass er für den Waldfriedhof Schwäbisch Hall diese Ausnahmeregelung anwenden werde. Somit ist der Weg für eine Umnutzung des Waldfriedhofs frei. Die Verwaltung wird mit allem Nachdruck die Umnutzung des Waldfriedhofs voranbringen.
Die Ausführungen werden zur zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt bald möglichst umzusetzen.