§ 180 - Tätigkeitsbericht des Eneriebeauftragten (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Kommunales Energiemanagement kann man in 4 verschiedene Bereiche unterteilen: 1. Controlling Dieser Bereich ist die Grundlage für alle weiteren Tätigkeiten innerhalb des Energiemanagements. Um eine energieoptimierende Maßnahme in ihrer Sinnhaftigkeit beurteilen und nach ihrer Durchführung auch die Wirkung prüfen zu können, müssen zunächst die Grundlagen in Form einer regelmäßigen Verbrauchserfassung und Kennwertbildung geschaffen werden. Vereinfacht ausgedrückt: wenn der Energieverbrauch nicht bekannt ist, kann eine Maßnahme auch nicht beurteilt werden. Hierzu wurde im Energiemanagement eine Spezialsoftware beschafft, in der die jährlichen Abrechnungen der Stadtwerke und die monatlichen Zählerablesungen der Hausmeister erfasst werden. Damit können Unregelmäßigkeiten im Verbrauch zeitnah entdeckt und behoben werden.
Der Aufbau dieser Software erforderte anfänglich viel Zeit, da alle Energieabnahmestellen mit den jeweils erforderlichen Daten, wie z.B. Gebäudeflächen oder Zähler eingerichtet werden mussten. Zwischenzeitlich sind die Grunddaten weitgehend eingepflegt, ebenso rückwirkend Verbrauchsrechnungen. Zum Bereich des Controllings gehört auch die Tarifkontrolle von Rechnungen und das regelmäßige Überprüfen von Energielieferverträgen.
Konkret wurden vom Energiebeauftragten verschiedene Rechnungen wegen eines Tariffehlers in Abstimmung mit den Stadtwerken korrigiert, wodurch eine Rückzahlung erfolgte und die Energiekosten zukünftig reduziert sein werden. Die Fernwärmeverträge für das Schulzentrum Ost und die Grundschule Hessental werden zum 01.Januar 2010 umgestellt, was ebenfalls zu einer jährlichen Einsparung führt.
2.Betriebsoptimierung Ein wesentliches Element des Energiemanagements ist die Optimierung bestehender Energieanlagen und ihrer Regelungen. Hierzu gehören insbesondere die Einstellungen der Heizkurve einer Heizungsanlage und die Absenkzeiten. Diese Anpassungen müssen in engster Abstimmung mit dem verantwortlichen Betriebspersonal erfolgen. Da eine Optimierung nur im laufenden Betrieb gemacht werden kann, wird der Energiebeauftragte dies verstärkt in der beginnenden Heizperiode durchführen. Außerdem sollen die Hausmeisterinnen und Hausmeister dazu angeregt und befähigt werden, solche Änderungen selbständig, aber in Absprache mit dem Energiebeauftragten durchzuführen, sofern sie dies nicht bereits ohnehin tun.
Die aus diesen Betriebsoptimierungen resultierenden Einsparungen können nicht unmittelbar quantifiziert werden. Der messbare Erfolg in Form einer Reduzierung des Wärmeverbrauchs und einer CO2-Minderung ergibt sich frühestens in einer Gesamtbilanz übernächstes Jahr.
3.Nutzersensibilisierung Gebäudenutzerinnen und –nutzer können und müssen einen wesentlichen Beitrag für den energieeffizienten Betrieb eines Gebäudes leisten. Deshalb ist die Sensibilisierung für einen verantwortlichen Umgang mit Strom, Wärme und Wasser ein wichtiges Standbein des Energiemanagements. Notwendig hierfür sind regelmäßig Informationen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder auch an Schülerinnen und Schüler über energiegerechtes Verhalten. Ein entsprechendes erstes Pilotprojekt hat der Energiebeauftragte zu Beginn der Sommerferien in einer Grundschule durchgeführt und weitere Veranstaltungen sind bereits terminiert. Ziel ist es, diesen Bereich ab dem nächsten Jahr insbesondere im Kindergarten- und Schulbereich zu intensivieren.
4. Investive Maßnahmen
Die investiven Maßnahmen zur Energieeinsparung werden vom Fachbereich 60 durchgeführt. Der Energiebeauftragte hat eine beratende Funktion hinsichtlich der energetischen Anforderungen an Baumaßnahmen und hinsichtlich der Prioritätensetzung. Insofern war der Energiebeauftragte beteiligt an den Überlegungen, welche Projekte im Konjunkturprogramm II beantragt werden sollen und auch an den Vorbereitungen für den nächsten Doppelhaushalt.
Beispiele für konkrete Einzelprojekte, die vom Energiebeauftragten derzeit begleitet werden, sind die Sanierung der Heizungsverteilung im Gymnasium bei St. Michael und die Optimierung der Lüftungsanlage im Glashaus, beides in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken. Für die Umstellung dreier Ampelanlagen auf LED-Beleuchtung wurde ein Zuschussantrag beim Land gestellt und positiv beschieden. Weitere aktuelle Themen sind die Beleuchtung in Unterführungen und die Straßenbeleuchtung.
Wichtig bei den investiven Maßnahmen ist es, nicht nur im Vorfeld das Energie- und CO2-Einsparungspotenzial zu quantifizieren, sondern nach der Maßnahme zu überprüfen, ob die prognostizierte Einsparung auch tatsächlich eintritt, um gegebenenfalls nachzusteuern.

Sonstiges und Ausblick
Der Energiebeauftragte hat in enger Anlehnung an Empfehlungen des baden-württembergischen Umweltministeriums und des deutschen Städtetages einen Entwurf einer Energieleitlinie verfasst, der derzeit innerhalb der Verwaltung abgestimmt wird. Darin sollen in einem Papier alle Regelungen, die den sinnvollen Umgang mit Energie in einer kommunalen Verwaltung betreffen, gebündelt werden. Es ist beabsichtigt, diese Leitlinie dem Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen zur Kenntnis vorzulegen. Für die Vermietung von städtischen Dachflächen zur Photovoltaiknutzung wurde vereinbart, dass der Energiebeauftragte zukünftig Ansprechpartner für potenzielle Investoren ist und die Abwicklung intern koordiniert. Für die technische Seite ist die Abteilung Hochbau im Fachbereich 60 und für den Vertragsabschluss der zukünftige Fachbereich 23 zuständig. Nachdem zunächst der Aufbau eines funktionierenden Energiecontrollings im Vordergrund steht, wird sich der Schwerpunkt des Energiemanagements zukünftig mehr auf die Betriebsoptimierung und vor allem die Nutzersensibilisierung ausrichten. Je technisch energieeffizienter ein Gebäude ist, desto entscheidender ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer sich ebenfalls energieeffizient verhalten. Wenn der Lüftungswärmebedarf eines gedämmten Gebäudes drei Viertel des Gesamtenergiebedarfs ausmacht, kann der Nutzer und die Nutzerin beispielsweise durch ein falsches Lüftungsverhalten die Gesamtenergieeffizienz wesentlich stärker negativ beeinflussen als zuvor. Für das nächste Jahr ist beabsichtigt, einen Energiebericht mit einer vollständigen Energiebilanz der städtischen Liegenschaften und mit Einzelberichten über ausgewählte Maßnahmen in den Gemeinderat einzubringen. Trotz Verbesserung der Energieeffizienz ist zukünftig zu berücksichtigen, dass zum Einen die Energiepreise mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ansteigen werden, und dass zum Anderen aber auch der Energiebedarf kommunaler Gebäude steigen wird. Beispielsweise führen flexiblere und damit längere Öffnungszeiten von Kindertagesstätten zu einem erhöhten Wärme- und Strombedarf in den betreffenden Gebäuden. Dasselbe gilt auch für Grundschulen auf Grund der Einführung von Ganztagesbetreuungen.
Ein sehr gut aufgestelltes und funktionierendes Energiemanagement wird dazu beitragen, den Kostenanstieg im Energiebereich zu dämpfen.
Das Gremium nimmt den vorliegenden Bericht zustimmend zur Kenntnis.

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