§ 178 - Wahl der gemeinderätlichen Aufsichtsräte und Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Zur Vorbereitung der Wahl der Aufsichtsräte Stadtwerke Schwäbisch Hall, GWG sowie die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall in der Gemeinderatssitzung vom 30.09.2009, anbei die von den Fraktionen bis zum 30.09.2009 vorzubereitenden Formblätter:
- Aufsichtsrat Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH: 11 Mitglieder
- Aufsichtsrat GWG Grundstücks- und Wohnungsbaugesellschaft Schwäb. Hall mbH: 11 Mitglieder
- Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall: 9 Mitglieder
Anlage: Benennung der Fraktionen
Aufsichtsrat Stadtwerke
Im Zuge der Einigung werden die Personen gemäß Anlage 1 zur Wahl gestellt.
(einstimmig - 36 -)
Aufsichtsrat GWG
Im Zuge der Einigung werden die Personen gemäß Anlage 2 zur Wahl gestellt.
(einstimmig - 36 -)
Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
Im Zuge der Einigung werden die Personen gemäß Anlage 3 zur Wahl gestellt.
(einstimmig - 36 -)
Die Wahlen für die Aufsichtsräte Sindelfingen, Mainhardt-Wüstenrot und ggf. Olching erfolgen durch den Aufsichtsrat Stadtwerke.