§ 213 - Aufstellung des Bebauungsplans "Solpark - 3. Änderung Lilo-Hermann-Weg"; hier: Satzungsbeschluss (öffentlich)
Sachvortrag:
Der o. g. Bebauungsplan Nr. 0313-01/12 hat entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegen. Zugleich wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange über die Planungsänderungen informiert.
Es gingen keine Anregungen zur Planung ein.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Orientierungsplan
Beschluss:
A) Der Bebauungsplan Nr. 0313-01/12 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Lageplan des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, im M 1:500 vom 06.07.2007 mit Legende und gleich lautend datiertem Textteil.
B) Die örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO in der dargestellten Fassung als Satzung beschlossen. Bestandteil ist der Textteil des Fachbereiches Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung, vom 06.07.2007. Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des Bebauungsplanes Nr. 0313-01/12.
Für beide Satzungen ist eine gleich lautend datierte Begründung beigefügt.
(einstimmig - 34 -)