§ 75 - Gruppenklärwerk Biberstal; hier: Terminplanung für die vorgesehene Erweiterung (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Stadt Schwäbisch Hall ist durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Gemeinden Rosengarten und Michelfeld an dem Gruppenklärwerk Biberstal in Rieden beteiligt.
Die Auslastungsgrenze des Klärwerks ist durch den Anschluss verschiedener Wohnplätze erreicht, weshalb eine Erweiterung auch im Hinblick auf die Zukunft erforderlich wird.
Das Gruppenklärwerk soll in den Jahren 2010 bis 2012 erweitert werden.
Die Baukosten betragen nach einer ersten groben Schätzung ca. 3 Mio. Euro.
Der voraussichtlich auf Hall entfallende Anteil liegt bei ca. 897.000 € und wird nach dem Einzugsgebiet anhand des Flächennutzungsplans ermittelt.
Hierzu soll eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung ausgehandelt werden.
Der Kostenanteil, der auf die Weiler Traubenmühle und Scherbenmühle entfällt, wird aufgrund der Vereinbarung mit der Gemeinde Mainhardt an die Stadt erstattet.
Ob eine Landesförderung nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft möglich ist, prüft jede Gemeinde für sich und stellt dann den entsprechenden Antrag.
Die weitere Vorgehensweise ist aus der beiliegenden Terminübersicht zu ersehen.
Anlage: Terminübersicht
Beschluss:
Der BPA nimmt die geplante Erweiterung der Kläranlage Biberstal zustimmend zur Kenntnis.
(einstimmig - 18 -)