§ 12 - Sperrung des Weilertors bzw. der Straße Im Weiler (öffentlich)
Sachvortrag:
Gemäß Entscheidung des Oberbürgermeisters vom November letzten Jahres (s. GR 22.10.08, § 210/4) hat die Stadt die Straße „Im Weiler“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. In der Folgezeit gab es von einer Anliegerfamilie erhebliche Bedenken, die jedoch inhaltlich weder nachvollziehbar noch ausreichend fundiert erschienen.
Von der deutlich überwiegenden Mehrzahl der Anliegerinnen/Anlieger erhielt die Verwaltung eine positive Resonanz. Insbesondere die neu eröffnete Johanniterhalle bzw. deren Besucherinnen und Besucher profitieren von dieser Verkehrsregelung und können die Ausstellung und das Umfeld in konfliktfreier Weise nutzen und genießen.
Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Versuch bewährt. Es wird daher empfohlen, die Sperrung der Straße dauerhaft durch zu führen.
Oberbürgermeister Pelgrim gibt bekannt, dass es heute noch nicht um das Modell eines Pollers und die Kosten gehe, sondern lediglich um den Grundsatzbeschluss. Die Angelegenheit werde dann zu gegebener Zeit nochmals in den Gemeinderat eingebracht.
Er plädiert für die Ausweisung eines separaten Stellplatzes für die Familie Strempfer, damit diese auch zufrieden sein kann und keine Geschäftseinbußen befürchten muss.
Beschluss
- Empfehlung an den Gemeinderat -
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sperrung des Straßenzuges Im Weiler als Dauerlösung einzurichten.
( 17 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)