§ 241/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Hallennutzungsgebühren (öffentlich)
Sachvortrag:
Stadtrat Kaiser nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Ortschaftsrates in Gailenkirchen. Eine Vertreterin des Vereins „Landfrauen Gailenkirchen“ habe die Kosten für die Nutzung städtischer Hallen angesprochen. Konkret gehe es um die Hallengebühr für den Nachbarschaftstreff. Am vergangenen Samstag habe es hierzu ebenfalls einen Leserbrief gegeben. Er habe die Entgeltrichtlinie, welche im Rahmen der Sportförderrichtlinie erlassen wurde, so verstanden, dass sich diese an die Sportvereine richte. Die Übernahme der Hallenmiete war hierin mit einer Erhöhung des Fördertopfes verbunden. Er habe gedacht, dass der frühere Beschluss, wonach solche Vereine wie die „Landfrauen Gailenkirchen“ eine Veranstaltung „frei“ hätten, noch gelte und keine Kosten verrechnet werden.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass der Beschluss bzgl. der „Frei-Veranstaltung“ nach wie vor stehe, jedoch in anderer Ausführung.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger erläutert, dass aus Gründen der Rechnungslegung eine Bruttobuchung erforderlich ist und für die Erstattung ein Budget im Haushalt von 20.000 € zur Verfügung steht.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt, dass der Betrag erstattet wird, wenn der Verein sich beim Fachbereich Jugend, Schule & Soziales melde und dies beantragt.
Stadtrat Kaiser fragt an, warum derartige Missverständnisse bei den Vereinen entstanden seien.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, sich dies nicht erklären zu können.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger ergänzt, dass in den Richtlinien zwischen gemeinnützigen und kommerziellen Veranstaltungen unterschieden werde. Jugendveranstaltungen erhalten eine entsprechende Rabattierung. Man habe auch darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltung ohne Hausmeisterbetreuung aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nicht mehr möglich sei. Als Ausgleich sei ein Haushaltstitel geschaffen worden. Vereine können Anträge auf Erstattung hinsichtlich der „Frei-Veranstaltung“stellen.
Stadtrat Kaiser bittet darum, die Gemüter nochmals mittels eines Anschreibens zu beruhigen. Der Verein „Landfrauen Gailenkirchen“ hätte im Oktober ein Schreiben von der Stadt bekommen und rechne mit den gleichen Beträgen wie der Schreiber des Leserbriefs.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass nicht nachvollzogen werden kann, wie es zu den Irritationen gekommen ist.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger erläutert, dass man die örtlichen Sportvereine mit einem Informationsschreiben über die Neuregelungen in Kenntnis gesetzt habe. Ihm sei jedoch kein Beispiel bekannt, wonach es Missverständnisse gab. Er nehme die Anfrage von Stadtrat Kaiser jedoch gerne zum Anlass die neuen Förderrichtlinien evtl. in einem Informationsnachmittag darzustellen.
Stadtrat Reber erklärt, dass der Verein „Landfrauen Gailenkirchen“ eine Halle angefragt hätten und in diesem Zusammenhang auf die kostenpflichtige Nutzung hingewiesen wurde. Die Möglichkeit einer Erstattung sei nicht kommuniziert worden.
Stadtrat Rempp berichtet, dass der Kleingärtnerverein ebenfalls auf ihn zugekommen sei. Die Problematik sei mit der Zusendung der ersten Mietverträge aufgekommen. Hier seien Kosten ausgewiesen.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass eine Bruttobuchung aus Gründen der Rechnungslegung zur Abgrenzung notwendig ist.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger nimmt die Anregung auf und wird die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nochmals hinsichtlich des Hinweises auf die Möglichkeit einer Erstattung des Betrags sensibilisieren. Es sei jedoch auch das Bestreben der Verwaltung, die Halle für eine Veranstaltung nur solange als nötig der Nutzung für sportliche Unterrichtszwecke und den Vereinssport zu entziehen.
Oberbürgermeister Pelgrim weist ferner darauf hin, dass in dem angesprochenen Leserbrief davon ausgegangen werde, dass ein Defizit aus einem kommerziellen Betrieb nicht durch den Verein ausgeglichen werden könne. Dies habe ihn irritiert. Seinem Kenntnisstand nach entspricht es auch nicht der Beschlusslage im Gemeinderat, dass eine kommerzielle Veranstaltung kostenfrei sei. Kommerzielle Veranstaltungen seien auch bisher nicht durch eine Bezuschussung durch die Stadt abgedeckt gewesen.
Stadträtin Niemann bittet um Aufschlüsslung, welche Vereine die Hallen in einer anderen Funktion - außerhalb der sportlichen Zweckbestimmung - nutzen. Es wird angefragt, ob es hier Unterschiede hinsichtlich der Hallengebühren gebe.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass sich hinsichtlich der bisherigen „Frei-Veranstaltung“ für diese Vereine nichts ändere. Eine Erstattung über den Verrechnungszuschuss sei möglich. Für sonstige Veranstaltungen werden jedoch die gleichen Sätze angesetzt, welche für alle anderen Vereine ebenfalls gelten.
Fachbereichsleiter Jugend, Schule & Soziales Blinzinger führt aus, dass nach der Beschlusslage vor einigen Jahren gemeinnützige Vereine traditionelle Veranstaltungen kostengünstig durchführen können sollen. Unter traditioneller Veranstaltung wurde eine Weihnachtsfeier eines Sportvereins oder die Winterfeier eines Gesangsvereins verstanden. Die damalige Beschlusslage bezog sich nicht nur auf Sportvereine.
Oberbürgermeister Pelgrim bestätigt nochmals, dass hieran auch nichts geändert werde. Kommerzielle Veranstaltungen würden hierunter jedoch nicht fallen.