§ 193/11 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Verkehrsregelung im Bereich der Baustelle auf der Westumgehung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Stadtrat Reichert nimmt darauf Bezug, dass zeitgleich zum Backofenfest eine Ampel für die Baustelle auf der Westumgehung aufgestellt wurde, obwohl dort keine Bautätigkeiten erfolgten. Um Information gegenüber der Öffentlichkeit wird gebeten. Er habe hierzu bereits mit dem Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung Kontakt aufgenommen.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Westumfahrung keine städtische Straße darstellt. D.h. die Stadt ist nicht der Betreiber der Baustelle. Dies obliege dem Landkreis. Die Stadt sei lediglich als Verkehrsbehörde für den Erlass der verkehrsrechtlichen Anordnung zuständig. Der Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung hätte jedoch hinterfragt werden können.

Stadtrat Reichert bittet zu kommunizieren, wann mit der Maßnahme begonnen werden soll und wann mit einem Abschluss zu rechnen sei. 

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