§ 193/5 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Sperrung der Brücke im Bereich des Hofpfades, Teurershof, für Fahrradfahrerinnen/-fahrer (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Baumann kommt auf das bestehende Sperrschild für Fahrradfahrer und Fahrradfahrerinnen im Bereich der Brücke des Hofpfades zu sprechen. Es wird angefragt, ob es zulässig sei, das Fahrrad über die Brücke zu schieben.

Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Beschilderung nur das Fahrradfahren auf der Brücke verbiete. Ein Schieben des Fahrrades über die Brücke sei selbstverständlich zulässig. 

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