§ 183 - Stadtbetriebe Schwäbisch Hall; hier: Zwischenbericht der Eigenbetriebe Werkhof, Abwasserbeseitigung und Friedhöfe Schwäbisch Hall zum 30.06.2017 (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Betriebsleitung der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall unterrichtet den Betriebsausschuss (VFA) über die Entwicklungen der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklungen des Vermögensplans des laufenden Geschäftsjahres 2017 der Eigenbetriebe Werkhof, Abwasserbeseitigung und Friedhöfe Schwäbisch Hall.
1. Eigenbetrieb Werkhof
Erfolgsplan 2017
|
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Ergebnis 2016 EUR |
1. |
Umsatzerlöse |
|
|
|
a) |
Erlöse aus Stadthaushalt |
5.184.900,00 |
5.184.900,00 |
5.099.380,04 |
b) |
Erlöse übr. Bereich steuerfrei (z.B. städt. Unternehmen, Eigenbetriebe) |
1.260.000,00 |
1.260.000,00 |
1.437.276,84 |
c) |
Erlöse steuerpflichtig (Stadtwerke, Hospital, Vereine...) |
600.000,00 |
600.000,00 |
644.832,84 |
2. |
Sonst. Erlöse, Schadenersätze |
70.000,00 |
70.000,00 |
65.398,95 |
3. |
Auflösung v. Zuschüssen |
11.000,00 |
11.000,00 |
10.710,00 |
4. |
Personalkostenersätze |
200.000,00 |
220.000,00 |
248.966,86 |
5. |
Aktivierte Eigenleistungen |
100.000,00 |
130.000,00 |
66.143,45 |
6. |
Sonstige Erträge |
50.000,00 |
50.000,00 |
28.457,08 |
|
Zwischensumme Erlöse / Erträge |
7.475.900,00 |
7.525.900,00 |
7.601.166,06 |
7. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) |
Aufwendungen für Roh- Hilfs- u. Betriebsstoffe und bezogene Waren |
1.430.000,00 |
1.400.000,00 |
1.336.901,59 |
b) |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
351.000,00 |
351.000,00 |
317.756,49 |
8. |
Personalaufwand |
4.760.000,00 |
4.850.000,00 |
4.773.124,96 |
9. |
Abschreibungen |
515.000,00 |
550.000,00 |
468.245,29 |
10. |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
292.500,00 |
292.500,00 |
319.145,22 |
11. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
108.000,00 |
70.000,00 |
70.961,35 |
|
Zwischensumme Aufwendungen |
7.456.500,00 |
7.513.500,00 |
7.286.134,90 |
|
Ergebnis |
19.400,00 |
12.400,00 |
315.031,16 |
Die Erlöse/Erträge des Eigenbetriebs Werkhof werden voraussichtlich geringfügig von den Planansätzen des Wirtschaftsplans abweichen.
Die Aufwendungen des Werkhofs werden beim Zinsaufwand, den Materialkosten, den Personalaufwendungen und den Abschreibungen vom Planansatz abweichen. Die Zinsen werden, trotz der neuen Darlehen die wegen des Neubaus des Betriebsgebäudes bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen werden, wegen des gesunkenen Zinsniveaus niedriger ausfallen als geplant. Durch den Neubau (Inbetriebnahme 01.06.2017) und weitere Neuanschaffungen von Maschinen und Geräten erhöhen sich die Abschreibungen. Die Personalaufwendungen erhöhen sich durch tarifliche Veränderungen und Kosten für nicht arbeitsfähige Beschäftigte.
Zum Stichtag 30.06.2017 waren 91 Beschäftigte tätig. Zwei Stellen sind unbesetzt. Die Leitung der Abteilung Grünflächenmanagement ist seit über einem Jahr vakant. Zwei Auszubildende werden in der Kfz-Werkstatt ausgebildet. Ein Beschäftigter hat während seiner Probezeit auf eigenen Wunsch zum 30.07.2017 gekündigt. Geeignetes Fachpersonal zu finden erweist sich als sehr schwierig.
Das Betriebsergebnis des Werkhofs sollte wie geplant positiv ausfallen.
Vermögensplan 2017
|
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Abweichungen EUR |
1. |
Neubau Betriebsgebäude |
0,00 |
150.000,00 |
-150.000,00 |
2. |
Neubau Abstellhalle |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
3. |
Umbau Betriebsgebäude Westflügel |
1.100.000,00 |
1.150.000,00 |
-50.000,00 |
4. |
Fahrzeuge |
330.000,00 |
550.000,00 |
-220.000,00 |
5. |
Maschinen und Geräte |
100.000,00 |
120.000,00 |
-20.000,00 |
6. |
Büro- und Geschäftsausstattung / Sonstiges / GWG |
20.000,00 |
20.000,00 |
0,00 |
7. |
Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen |
10.700,00 |
10.700,00 |
0,00 |
8. |
Tilgung von Krediten |
135.500,00 |
135.500,00 |
0,00 |
|
Investitionssumme |
1.696.200,00 |
1.990.000,00 |
-440.000,00 |
Die Planungen und Entwicklungen für das Betriebsgelände Daimlerstraße 2 der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall wurden vom Gemeinderat im April 2015 zustimmend beraten.
Der Neubau des Betriebsgebäudes ist nahezu fertiggestellt. Die Außenanlagen werden wieder hergestellt. Der Neubau der geplanten Abstellhalle für Fahrzeuge und Maschinen wurde in 2016 zurückgestellt. Er soll auf das Jahr 2018 verschoben werden.
Neue Fahrzeuge wurden beschafft. Beim Fuhrpark mussten nicht reparaturfähige Maschinen und Einsatzgeräte ersetzt werden ( z. B. Kleintraktoren als Ersatz für Agrias).
Zudem wird die Soleerzeugungsanlage bis zum Winter erneuert.
2. Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Erfolgsplan 2017
|
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Ergebnis 2016 EUR |
1. |
Umsatzerlöse |
|
|
|
a) |
Schmutzwassergebühr |
4.120.000,00 |
4.580.000,00 |
489.570.324,00 |
b) |
Niederschlagswassergebühr |
1.670.000,00 |
1.750.000,00 |
1.813.744,84 |
c) |
Straßenentwässerungskostenanteil (Stadt) |
800.000,00 |
810.000,00 |
810.000,00 |
d) |
Stromeinspeisung ins öff. Netz |
50.000,00 |
50.000,00 |
58.830,02 |
2. |
Sonst. Erlöse |
40.000,00 |
10.000,00 |
14.339,91 |
3. |
Auflösung v. Abwasserbeiträgen u. Zuschüsse |
950.000,00 |
800.000,00 |
16.209.885,00 |
4. |
Personalkostenersätze |
35.000,00 |
35.000,00 |
33.491,41 |
6. |
Sonstige Erträge |
6.000,00 |
6.000,00 |
1.977.839,00 |
|
Zwischensumme Erlöse/ Erträge |
7.671.000,00 |
8.041.000,00 |
510.488.454,18 |
7. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) |
Aufwendungen für Roh,- Hilfs- u. Betriebsstoffe und bezogene Waren |
279.000,00 |
279.000,00 |
244.061,74 |
b) |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
|
|
|
|
Strom |
250.000,00 |
210.000,00 |
209.978,24 |
|
Wasser/Abwasser |
7.000,00 |
7.000,00 |
498.378,00 |
|
Fremdleistungen, Wartung, Instandhaltung |
150.000,00 |
150.000,00 |
250.162,67 |
|
Instandhaltung Kanalnetz |
350.000,00 |
350.000,00 |
183.380,84 |
|
Reinigung Kanalnetz |
100.000,00 |
100.000,00 |
98.332,19 |
|
Kanaluntersuchungen |
100.000,00 |
100.000,00 |
97.535,91 |
|
Leistungsverrechnung Werkhof |
450.000,00 |
480.000,00 |
529.970,66 |
|
Entsorgung Müll, Rechengut, Sandfang, Kanalspülgut |
30.000,00 |
30.000,00 |
24.149,17 |
|
Entsorgung Klärschlamm |
300.000,00 |
350.000,00 |
272.161,24 |
8. |
Personalaufwand |
830.000,00 |
860.000,00 |
850.833,67 |
9. |
Abschreibungen |
2.450.000,00 |
2.600.000,00 |
2.528.762,58 |
10. |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
742.000,00 |
742.000,00 |
92.240.709,00 |
11. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
1.850.000,00 |
1.400.000,00 |
1.366.231,87 |
|
Zwischensumme Aufwendungen |
7.888.000,00 |
7.658.000,00 |
99.394.647,78 |
|
Ergebnis |
-217.000,00 |
383.000,00 |
411.093.806,40 |
Die Erlöse/Erträge des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung erhöhen sich gegenüber dem Planansatz. Die Schmutzwassergebühren erhöhen sich aufgrund der gelieferte Frischwassermenge der Stadtwerke Hall (Annahme ca. 2,36 Mio. cbm). Die Niederschlagswassergebühr wird etwas höher als geplant ausfallen, die Auflösung der Abwasserbeiträge und Zuschüsse werden niedriger sein.
Die Aufwendungen werden insgesamt unter dem Planansätzen liegen. Die Stromkosten sind niedriger. Der Zinsaufwand sinkt trotz gleichbleibendem Schuldenstand durch das niedrige Zinsniveau. Weitere Darlehen mussten bisher nicht aufgenommen werden. Die Finanzierung der investiven Maßnahmen 2016 und 2017 soll über die Stadt erfolgen.
Aus heutiger Betrachtung ergibt sich in 2017 eine Kostenüberdeckung in Höhe von etwa 383.000 €. Diese muss nach der KAG-Regelung innerhalb von 5 Jahren bis spätestens 2022 im Rahmen einer Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.
Vermögensplan 2017
|
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Abweichungen EUR |
1. |
Erschließungen |
4.170.000,00 |
2.800.000,00 |
-1.370.000,00 |
2. |
Regenwasserbehandlungen |
470.000,00 |
400.000,00 |
-70.000,00 |
3. |
Kanalnetz |
270.000,00 |
205.000,00 |
-65.000,00 |
4. |
Kanalsanierungen, -erneuerungen |
350.000,00 |
300.000,00 |
-50.000,00 |
5. |
Kläranlagen |
680.000,00 |
660.000,00 |
-20.000,00 |
6. |
Sonstiges |
85.000,00 |
70.000,00 |
-15.000,00 |
|
Investitionssumme |
6.025.000,00 |
4.435.000,00 |
-1.590.000,00 |
Im Wirtschaftsplan 2017 sind sieben Erschließungsmaßnahmen geplant. Für die Erschließungsmaßnahmen Baugebiete „Wolfsbühl“ in der Kreuzäckersiedlung, „Sonnenrain“ in Hessental und „Waschwiesen“ in Steinbach sind Finanzierungsmittel in 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € ( 2017 2.550.000 €) vorgesehen. Die Aufträge dazu sind vergeben.
Für die Erschließungsmaßnahmen „Gewerbepark West Planstraße 2“ und das Wohnbaugebiet „Langäcker“ in Bibersfeld sind die Planungen beauftragt. Die Baukosten verschieben sich ins Folgejahr.
Die Erschließungsmaßnahme „Kastanienweg“ in Tüngental ist abgeschlossen. Die Erweiterung „Grundwiesensiedlung“ in Hessental befindet sich noch in der Planungsphase.
Die geplanten Investitionen für die Regenwasserbehandlung, das Kanalnetz und die Kanalsanierungen bleiben unter den Planansätzen. Die Tieferlegung der Salinenstraße (bei der Henkersbrücke, geplante Kosten 100.000 €) wird nicht in 2017 realisiert.
In der Kläranlage Vogelholz sind die Baumaßnahmen Gasspeicher, Zerkleinerer Primärklärschlamm, Phosphatfällung und Dachsanierung Betriebsgebäude fertiggestellt. Die Sanierung der mechanische Reinigung ( Planansatz 630.000 €) ist beauftragt. Ein neues Betriebsfahrzeug für die Kläranlage ist beschafft.
Die geplante Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Kläranlage Vogelholz wurden zurück gestellt.
Insgesamt werden die Ausgaben 2017 um mehr als 1,59 Mio. € geringer sein.
3. Eigenbetrieb Friedhöfe
Erfolgsplan 2017
|
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Ergebnis 2016 EUR |
1. |
Umsatzerlöse |
|
|
|
a) |
Erlöse aus Mieten und Pachten |
1.000,00 |
1.000,00 |
1.440,00 |
b) |
Sonstige Erlöse |
1.000,00 |
3.500,00 |
2.312,36 |
2. |
Erlöse aus Tätigkeit der Friedhofsverwaltung |
30.000,00 |
30.000,00 |
28.220,00 |
3. |
Erlöse aus Grabherstellungen |
70.000,00 |
75.000,00 |
82.570,00 |
4. |
Erlöse aus Bestattungsgebühren |
163.000,00 |
155.000,00 |
141.291,50 |
5. |
Sonst. Betrieb. Erträge, Auflösung von Grabnutzungsgebühren |
250.000,00 |
258.000,00 |
255.534,91 |
6. |
Sonstige Leistungen |
5.000,00 |
1.000,00 |
705,18 |
|
Zwischensumme Erlöse / Erträge |
520.000,00 |
523.500,00 |
512.073,95 |
7. |
Materialaufwand |
|
|
|
a) |
Aufwendungen für Roh-, Hilfs-u. Betriebsstoffe und bezogene Waren |
20.000,00 |
9.500,00 |
4.505,07 |
b) |
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
60.000,00 |
52.000,00 |
62.563,46 |
c) |
Leistungsverrechnung Werkhof |
480.000,00 |
485.000,00 |
480.058,00 |
8. |
Personalaufwand |
60.000,00 |
60.000,00 |
42.685,45 |
9. |
Abschreibungen |
70.000,00 |
80.000,00 |
89.160,83 |
10. |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
115.000,00 |
95.000,00 |
87.125,73 |
11. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
115.000,00 |
92.000,00 |
94.534,39 |
|
Zwischensumme Aufwendungen |
920.000,00 |
873.500,00 |
860.632,93 |
|
Ergebnis |
-400.000,00 |
-350.000,00 |
-348.558,98 |
Bei den Erlösen / Erträgen des Eigenbetriebs Friedhöfe zeichnen sich keine Abweichungen von den Planansätzen des Wirtschaftsplans 2017 ab.
Die Aufwendungen werden vor allem durch die Einsparung bei den Zinsen aufgrund einer Sondertilgung Anfang Januar geringer ausfallen.
Der Verlust wird dadurch auch etwas geringer ausfallen als zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanaufstellung absehbar war.
Der Umsatz an Gebühren für Grabnutzungen und Bestattungsleistungen beträgt zum 30.06.2017 über 470.000 €.
Im diesem Jahr 2017 wurden bis zum Monat Juli 318 Bestattungen durchgeführt. Im Vergleich zu den Jahren zuvor sind dies 9 Prozent mehr (2016 waren es insgesamt 292 Bestattungen und Beisetzungen)
Bei den Aufwendungen werden, soweit es bis jetzt absehbar ist, alle Planansätze unterschritten. Die Fixkosten wie Personalaufwendungen, Leistungsverrechnungen mit dem Werkhof, Abschreibungen und Zinsen sind nicht steuerbar. Das bedeutet, dass nach wie vor nur ein geringer Kostenanteil von der Friedhofsverwaltung und der Betriebsleitung beeinflusst werden kann.
Vermögensplan 2017
Bezeichnung |
Plan 2017 EUR |
Prognose 31.12.2017 EUR |
Abweichungen EUR |
Baumaßnahmen |
|
|
|
Waldfriedhof Betonsanierung – Dach und Neuanlage von Grabfeldern |
30.000,00 |
50.000,00 |
-20.000,00 |
Nikolaifriedhof Sanierung von Wegen, Grabfeldern, Stützmauern und Gebäuden |
120.000,00 |
5.000,00 |
115.000,00 |
Friedhöfe Gelbingen und Hessental, Sulzdorf Sanierung von Wegen und Stützmauern |
10.000,00 |
50.000,00 |
-40.000,00 |
Grunderwerb Hessental |
270.000,00 |
270.000,00 |
0,00 |
Friedhof Eltershofen Anlegen von Rasengräbern |
5.000,00 |
5.000,00 |
0,00 |
Friedhof Steinbach Erweiterung Urnengrabfeld |
0,00 |
|
0,00 |
Anschaffung von Maschinen, Geräten und Ausstattungen |
10.000,00 |
8.000,00 |
-2.000,00 |
Investitionssumme |
445.000,00 |
393.000,00 |
53.000,00 |
Die investiven Maßnahmen, die Anlegung von neuen Grabfeldern im Waldfriedhof und Steinbach, die Planungen für ein Grabfeld Tierfriedhof Streifleswald, die Beschaffung einer Lautsprecheranlage und Ausstattungsgegenständen für die Friedhöfe werden bis Ende des Jahres vorgenommen. Das angepachtete Flurstück im Friedhof Hessental wurde im April 2017 erworben. Die Auflassung und Eintragung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Die geplante Maßnahme zur wesentlichen Verbesserung und Erneuerung eines Gehweges auf dem Friedhof Sulzdorf wurde in Absprache mit Herrn Ortsvorsteher Frank nach 2017 verschoben, da keine dringende Notwendigkeit zur Durchführung im vergangenen Jahr bestand. Mehrere Angebote wurden dafür eingeholt. Die Auftragsvergabe ist erfolgt. Bis zum Jahresende 2017 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen beim Eigenbetrieb Friedhöfe erfolgt durch die Mehreinnahmen bei den Grabnutzungsgebühren. Es sind keine Kredite notwendig.
Oberbürgermeister Pelgrim ergänzt für den Bereich „Eigenbetrieb Abwasser“, dass erneut eine Überdeckung für das Jahr 2017 erwartet wird. Die Gebührenstabilität wird daher über das Jahr 2017 hinaus gewährleistet sein. Um dies transparenter zu machen, habe man sich verständigt, im Betriebsergebnis des Eigenbetriebs Abwassers auf zwei verschiedene Abgrenzungen hinzuweisen. Es wird zwischen der hier im Bericht dargestellten handelsrechtlichen Abgrenzung und der gebührenrechtlichen Abgrenzung unterschieden. Dies weicht etwas voneinander ab. D.h. die jetzt dargestellten Überschüsse sind nicht voll umfänglich gebührenrechtlich relevant. Dies liege daran, dass im Eigenbetrieb Abwasser auch Aufgaben wahrgenommen werden, die nicht in die Gebührenkalkulation einfließen, wie z.B. Erträge auf dem Kraftwerk zur Stromerzeugung. Dies seien keine gebührenrelevanten Einnahmen. Man beabsichtige diese Abgrenzung künftig im jährlichen Turnus entsprechend vorzunehmen. Man werde dies auch rückwirkend für die Jahre 2014 bis 2016 erstellen, um die Auswirkungen auf die künftigen Gebührenkalkulationen darstellen zu können.
Stadtrat Kaiser führt aus, dass alles im „grünen Bereich“ liege. Seit man die Niederschlagswassergebühr eingeführt habe merke man, dass man in diesem Bereich mehr einnehme. Der Grund hierfür sei, dass man im Vergleich zur Annahme viel mehr Flächen versiegelt habe. D.h. hier habe man immer einen Überschuss. Die Prognose für 2017 stelle auf eine Überdeckung in Höhe von ca. 400.000 € ab. Er bittet darüber nachzudenken, die Gebühren gegenüber den Kunden zu senken.
Oberbürgermeister Pelgrim verweist auf den fünfjährigen Ausgleichsmechanismus hinsichtlich der Gebührenkalkulation zur Erzielung einer Gebührenstabilität. Dieser Zeitraum sei noch nicht abgelaufen. Wenn die Entwicklung so bliebe, würden die Gebühren zu senken sein.
Stadtrat Baumann fragt zum Vermögensplan des Eigenbetriebs „Friedhöfe“ für das Jahr 2017 an, warum beim Nikolaifriedhof für die Sanierung von Wegen, Grabfeldern, Stützmauern und Gebäuden nur ein Betrag in Höhe von 5.000 € in der Prognose aufgenommen wurde.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass eine Begehung mit Vorstellung des Projektes im Gemeinderat erfolgte. In diesem Zuge wurde signalisiert, dass eine umfangreiche Sanierung bzw. Verbreiterung und Aufgabe von Wegen keine mehrheitliche Unterstützung fand. Man wollte seiner Zeit nicht so gravierend in die Substanz eingreifen und hierdurch den Charakter des Friedhofs zu verändern.
Betriebsleiter Stadtbetriebe Wellinger ergänzt, dass man sich daraufhin verständigte, die abgängige Thuja-Hecke durch eine Eiben-Hecke zu ersetzen und die Wege in unmittelbarer Umgebung saniert werden. Dies wurde umgesetzt.
Stadtrat Baumann fragt an, warum die Maßnahme dann noch im Plan enthalten ist.
Oberbürgermeister Pelgrim führt aus, dass die Maßnahme zunächst im Wirtschaftsplan aufgenommen wurde. Anschließend erfolgte eine Begehung mit dem Gemeinderat. Mehrheitlich bestand im Gremium die Meinung, dass die vorgeschlagene Lösung nicht adäquat sei, sodass dies nicht umgesetzt wurde. Insofern werden die Haushaltsmittel nicht angenommen.
Stadtrat Härtig erinnert daran, dass es eine „Kehrtwende“ in Sachen „Nikolaifriedhof“ gegeben habe. Dies beinhaltete das Auslaufen der Grabrechte um wieder zu einer aktiven Nutzung zu kommen. Dies erfolge im oberen Teil des Nikolaifriedhofs. Man wollte jedoch beide Teile angehen. Der obere Teil soll als „altehrwürdiger“ Friedhof erhalten werden. Der untere Teil soll als Park unter Erhalt der Ehrengräber seine Nutzung finden.
Oberbürgermeister Pelgrim pflichtet bei, dass dieser Teil als Erholungs- und Gedenkstätte erhalten werden soll. Die Ausführungen der Verwaltung bezogen sich auf den oberen Teil des Friedhofs. Für den unteren Teil erfolge eine sukzessive Vorbereitung für die angedachte Nutzung.
Stadtrat Härtig bittet darum die Angelegenheit im Auge zu behalten um diese mittelfristig anzugehen.
Abteilungsleiter Verwaltung/Friedhof Häberlein erläutert, dass der Wirtschaftsplan 2016/2017 im Jahr 2015 aufgestellt wurde. Damals habe man 310.000 € für den oberen Teil des Nikolaifriedhofs eingeplant. Hiervon entfielen 190.000 € auf das Jahr 2016 und 120.000 € auf das Jahr 2017. Nach der Begehung am 1. Juni 2016 durch den Gemeinderat beschloss man die umfangreichen Planungen nicht umzusetzen. Man habe damals auch vorgestellt, dass man im unteren Teil keine weitere Bestattung mehr durchführt. Teilweise wurden die Grabfelder bereits abgeräumt. Nach dem Volkstrauertag und dem Totensonntag in diesem Herbst werde man die Felder in Richtung Heilbronner Straße überwiegend abräumen. Dies gilt für die Bereiche, in denen die Gräber bereits an die Stadt zurückgegeben wurden. Hierdurch werden sich sukzessive Parkflächen entwickeln. Erhaltenswerte Grabfelder, welche gesetzlich geschützt sind, können nicht abgeräumt werden. Die Nutzungsrechte in Richtung Autohaus Koch laufen jedoch noch bis zum Jahr 2037. Die Ruhefristen sind zu wahren.
Stadtrat Preisendanz fragt an, warum die Fotovoltaikanlage auf den Dächern der Kläranlage Vogelholz zurückgestellt wurde.
Abteilungsleiter Verwaltung/Friedhof Häberlein verweist auf die Entwicklung der Einspeisevergütung. Zusammen mit der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH arbeite man an einem Konzept zur Verbindung des Blockheizkraftwerks und der geplanten Fotovoltaikanlage. Hier besteht ein Problem hinsichtlich der Einspeisekapazität. Dies müsse zunächst noch geklärt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht der Stadtbetriebe Schwäbisch Hall für das Wirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)