§ 176 - Straßenbenennungen für die Baugebiete Waschwiesen, Steinbach und Wolfsbühl, Kreuzäcker (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

A) Baugebiet Wolfsbühl:
Die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet „Wolfsbühl“ beginnen in Kürze. Deshalb wird es nun notwendig, die postalischen Adressen der einzelnen Bauplätze festzulegen.

Die Erschließung erfolgt dabei über Verlängerungen des Gmelinwegs und des Komberger Wegs sowie eine neue Verbindungsstraße, die an den Endpunkten der jeweiligen Verlängerungen ansetzt. Zusätzlich geht von der neuen Verbindungsstraße ungefähr mittig noch ein kurzer Stichweg ab. Die Situation ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt. (Anlage 1)

Für die o. a. Verbindungsstraße ist ein neuer Straßennamen festzulegen. In Abstimmung mit dem Stadtarchiv sowie dem Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung schlägt die Verwaltung vor, für die Verlängerungen der o.a. Wege die Straßennamen „Gmelinweg“ und „Komberger Weg“ beizubehalten. Die neue Verbindungsstraße soll den Straßennamen „Am Wolfsbühl“, in Anlehnung an die dort vorhandene Gewannbezeichnung, erhalten.

B) Waschwiesen:
Im Bereich des ehemaligen „Bühlerschen“ Geländes wird durch den Bebauungsplan „Erweiterung Waschwiesen – 1. Änderung“ eine innerörtliche Wohnentwicklung ermöglicht. Die Erschließung der Baugrundstücke erfolgt über eine von der Hessentaler Straße abgehende neue Stichstraße. Die Situation ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Nachdem zwischenzeitlich der Neubau weiterer Gebäude bevorsteht, ist für die neue Stichstraße ein Straßenname festzulegen. Bei der Benennung wird die Lage des Baugebiets, welches sich von der Comburg gesehen ca. 30 Höhenmeter unterhalb in südöstlicher Richtung befindet, aufgegriffen. Als neue Straßenbezeichnung wird deshalb „Unter der Comburg“ vorgeschlagen.

Der neue Straßenname ist mit dem Stadtarchiv und dem Fachbereich Bürgerdienste und Ordnung abgestimmt. 

Anlage 1: Lageplan „Wolfsbühl“
Anlage 2: Lageplan „Waschwiesen“

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßenbenennungen wird zugestimmt.
(einstimmig -31)

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