§ 151/2 - Bürgerfragestunde: Geräuschpegel durch Straßenmusikanten und Bettler (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 30.07.2014 findet gemäß § 33 Abs. 4 GemO die Bürgerfragestunde in der Regel zu Beginn der ersten öffentlichen Gemeinderatssitzung eines Monats statt. Ihre Dauer soll 30 Minuten nicht überschreiten. Eine einzelne Bürgerin/ ein einzelner Bürger kann je Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen und Fragen stellen. Zu den Fragen nimmt die/der Vorsitzende Stellung. Die Redezeit wird maximal 3 Minuten begrenzt.
2. Herrmann Schock, Schwäbisch Hall:
Herrmann Schock führt an, für viele Geschäftsleute in der Innenstadt und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sprechen, welche sich an dem Geräuschpegel durch Straßenmusikanten und Bettlern in der Innenstadt stören würden.
Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass „Straßenmusik“ per se nicht verboten sei, sondern den Regelungen einer Verordnung unterliege. D.h. Straßenmusik sei grundsätzlich erlaubt. Allerdings müsse unter Rücksichtnahme auf den Standort ca. alle 20 Minuten ein Wechsel stattfinden. Pausenzeiten sind zudem einzuhalten. Die bestehenden Regelungen wurden mit Faltblatt verteilt. Bei Auffälligkeiten könne man sich an den Fachbereich Bürgerdienste & Ordnung zur Aufnahme einer Anzeige wenden.