§ 78 - Vergabe der Kanalreinigung und TV-Untersuchungen für das Jahr 2017 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Entsprechend der Eigenkontrollverordnung überprüft der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung regelmäßig das bestehende öffentliche Kanalnetz mit TV-Untersuchungen. Die erforderlichen Arbeiten werden von Fremdfirmen über Jahresaufträge mit dem entsprechenden Personal- und Geräteeinsatz durchgeführt. Das öffentliche Kanalnetz von Schwäbisch Hall (ohne die Hausanschlüsse) weist eine Gesamtlänge von ca. 340 km auf.

Die Anzahl der Kontrollschächte beträgt rund 9.400 Stück. Das Kanalnetz wird zum überwiegenden Teil im Mischsystem betrieben, lediglich die neuen Baugebiete entwässern im Trennsystem.

Die Kanalreinigung und die TV-Untersuchungen beschränken sich im Wesentlichen auf das öffentliche Kanalnetz. Hausanschlüsse werden nur in Einzelfällen gereinigt und untersucht. Grundsätzlich werden im Stadtgebiet die Kanäle im, von der Eigenkontrollverordnung vorgegebenen, Turnus von 10 Jahren (Schmutz- und Mischwasserkanäle) bzw. 15 Jahren (Regenwasserkanäle) überprüft. Darüber hinaus werden neu verlegte Abwasserkanäle vor der Abnahme bzw. nach vier Jahren vor Ablauf der Gewährleistungsfrist überprüft.

Die Ergebnisse der TV-Untersuchungen werden direkt in die vorhandene Kanaldatenbank des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung eingelesen und durch eigenes Personal ausgewertet. Die Auswertung ist Grundlage für die Erstellung der Sanierungskonzeption, die jedes zweite Jahr vom EB Abwasserbeseitigung angepasst wird.

Die Arbeiten für die Reinigung der Kanäle vor den TV-Untersuchungen und weitere aus betrieblichen Gründen notwendige Kanalreinigungsarbeiten wurden zusammengefasst.

Die Reinigungsarbeiten und die TV-Untersuchungen wurden auf der Grundlage der VOL (Verdingungsverordnung für Leistungen) für das Jahr 2017 öffentlich ausgeschrieben. Das günstigste Angebot wurde von der Firma Schön Kirchberg/Jagst zum Gesamtpreis von 165.703,93 Euro (brutto) abgegeben.

FB Revision
Das Vergabeverfahren und die Ausschreibungsunterlagen wurden inhaltlich vom FB Revision begleitet. Von Seiten der Baurevision wurden die Vergabeunterlagen nach vergaberechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Die Anmerkungen aus diesem Bereich wurden im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt. Nach Prüfung der Unterlagen und der Umsetzung der Hinweise nimmt der FB Revision den oben geschilderten Vergabevorschlag zur Kenntnis.

Veröffentlichung der Namen unterlegener Bieter bei Ausschreibungen (nö)

 

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt fragt an, ob es sich vorliegend um umlagefähige Kosten handelt.

Oberbürgermeister Pelgrim bejaht die Anfrage. Die Kosten fließen in die Gebührenkalkulation ein. Es handelt sich um eine kommunale Pflichtaufgabe.

Beschluss:

Vergabe der Kanalreinigung und TV-Untersuchungen für das Jahr 2017 an die Fa. Schön aus Kirchberg/Jagst zum Gesamtangebotspreis von 165.703,93 Euro (brutto).
(einstimmig - 19)

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