§ 90 - Anordnung der Umlegung nach § 46 Abs.1 BauGB für das Wohnbaugebiet "Erweiterung Waschwiesen", Steinbach (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2016 die Verwaltung beauftragt, für das Gebiet Waschwiesen in Steinbach ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Am 14.12.2016 wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0213-02/01 “Erweiterung Wasch­wiesen - 1. Änderung“ gefasst. Der Satzungsbeschluss ist für den 05.04.2017 vorgesehen.

Zur Erschließung und Neugestaltung des Gebietes “Erweiterung Waschwiesen - 1. Änderung“ müssen die bebauten und unbebauten Grundstücke durch Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Die Grundstücke müssen so gestaltet werden, dass nach dem Bebauungsplan baureife Grundstücke entstehen. Diese Neuordnung geschieht mittels eines Umlegungsverfahren nach den §§ 45 ff. BauGB.

Zur Realisierung dieser Neuordnung sollte aus Sicht der Verwaltung nun die Umlegung angeordnet werden.

Anlage: Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Waschwiesen“ vom 17.03.2017 (Käser Ingenieure, Fellbach), unmaßstäblich

 

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Aussprachewunsch besteht.

Beschluss:

Auf Grund von § 46 Abs.1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) m.W.v. 24.10.2015 wird für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 0213-02/01 “Erweiterung Waschwiesen - 1. Änderung“ in der Gemarkung Schwäbisch Hall, Flur 2 (Steinbach) die Umlegung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§§ 45-79 BauGB) angeordnet.

Sie trägt die Bezeichnung “Waschwiesen

Die voraussichtliche Abgrenzung ist im Übersichtsplan zur Anordnung der Umlegung “Waschwiesen“ vom 17.03.2017 von Käser Ingenieure dargestellt. Das Umlegungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,72 ha.

Die Durchführung dieser Umlegung obliegt gemäß §§ 3 und 4 der Verordnung der Landesregierung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur und des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Baugesetzbuchs (Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch BauGB-DVO) dem ständigen Umlegungsausschuss der Stadt Schwäbisch Hall.

Als beratende Sachverständige gemäß § 5 BauGB-DVO werden als bautechnischer Sachverständiger Herr Dipl.-Ing. Thomas Thamm, Stadt Schwäbisch Hall, Fachbereich Planen und Bauen, Abteilung Stadtplanung und als vermessungstechnischer Sachverständiger der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) Helmut Käser von Käser Ingenieure, Fellbach bestellt.
(30 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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